Genehmigung einer gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung Ausschreibung der Stelle einer/eines techn. Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0467 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Entscheidung ist die Ausschreibung der Stelle eines technischen Beigeordneten.
Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des ehemaligen Stadtbaurats aus dem Beamtenverhältnis zum 31. März 2012 aufgrund einer Ernennung zum Beigeordneten der Stadt Duisburg. Da die Stelle gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei einer Wiederbesetzung auszuschreiben ist, wurde die Veröffentlichung in verschiedenen Fachzeitschriften wie der Bauwelt, dem Deutschen Architektenblatt oder den Kommunalpolitischen Blättern vorgesehen.
Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens der Leitung des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht soll die Nachbesetzung der technischen Beigeordneten beschleunigt werden. Da die regulären Sitzungstermine des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zeitlich erst nach der notwendigen Veröffentlichung liegen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen. Diese Entscheidung wird dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.
Die Personalkosten für die Neubesetzung sind im Haushaltsplan für das Jahr 2013 berücksichtigt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor, um die Ausschreibung der Stelle in den genannten Fachpublikationen zu ermöglichen.
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