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Beschlussvorlage

Einführung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Stadtgebiet Gladbeck

12/0423 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Ziel der Maßnahme ist es, aufgrund der Haushaltslage zusätzliche Ertragsmöglichkeiten zu erschließen. Die Einführung der Steuer ist zum 1. Januar 2013 vorgesehen.

Die Vorlage orientiert sich an der rechtlichen Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Kommunen eine solche Abgabe nur auf privat veranlasste Übernachtungen erheben dürfen. Beruflich bedingte Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen sind von der Abgabe befreit. Ein Nachweis der dienstlichen Veranlassung soll durch Bescheinigungen der Arbeitgeber oder Eigenerklärungen Selbstständiger erfolgen. Die Satzung sieht vor, dass die Abgabe 5 % des Übernachtungspreises inklusive Mehrwertsteuer beträgt, wobei Anteile für Frühstück oder Verpflegungspauschalen ausgenommen sind. Als Abgabenschuldner fungiert der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, der zudem einer vierteljährlichen Erklärungspflicht unterliegt.

Basierend auf statistischen Daten von etwa 85.000 Übernachtungen pro Jahr und einer geschätzten Aufteilung von 50 % auf private sowie 50 % auf berufliche Anlässe wird mit einer Anzahl von circa 42.500 zu versteuernden Übernachtungen gerechnet. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Preis von 50 Euro pro Übernachtung wird mit jährlichen Einnahmen von rund 100.000 Euro kalkuliert. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Beherbergungssatzung vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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