Einführung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Stadtgebiet Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Ziel der Maßnahme ist es, aufgrund der Haushaltslage zusätzliche Ertragsmöglichkeiten zu erschließen. Die Einführung der Steuer ist zum 1. Januar 2013 vorgesehen.
Die Vorlage orientiert sich an der rechtlichen Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Kommunen eine solche Abgabe nur auf privat veranlasste Übernachtungen erheben dürfen. Beruflich bedingte Übernachtungen im Rahmen von Dienstreisen sind von der Abgabe befreit. Ein Nachweis der dienstlichen Veranlassung soll durch Bescheinigungen der Arbeitgeber oder Eigenerklärungen Selbstständiger erfolgen. Die Satzung sieht vor, dass die Abgabe 5 % des Übernachtungspreises inklusive Mehrwertsteuer beträgt, wobei Anteile für Frühstück oder Verpflegungspauschalen ausgenommen sind. Als Abgabenschuldner fungiert der Betreiber des Beherbergungsbetriebs, der zudem einer vierteljährlichen Erklärungspflicht unterliegt.
Basierend auf statistischen Daten von etwa 85.000 Übernachtungen pro Jahr und einer geschätzten Aufteilung von 50 % auf private sowie 50 % auf berufliche Anlässe wird mit einer Anzahl von circa 42.500 zu versteuernden Übernachtungen gerechnet. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Preis von 50 Euro pro Übernachtung wird mit jährlichen Einnahmen von rund 100.000 Euro kalkuliert. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Beherbergungssatzung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 121510100426
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121018113301
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Realsteuerhebesätze ab 2013 15.10.2012
- Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck 15.10.2012
- Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der Hundesteuersätze 15.10.2012
- Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) vom 11. Nov. 1997 16.10.2012
- Entwässerungsgebührensätze 2013 16.10.2012
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2012 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 Gesamtschule Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.10.2012