Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) vom 11. Nov. 1997
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Entwässerungsgebührensatzung vom 11. November 1997 vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Neufassung der Maßstabsregelung für die jährliche Erhebung der Schmutzwassergebühren.
Bisher dient die dem Grundstück aus öffentlichen und eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführte Wassermenge des vorletzten Kalenderjahres als Grundlage für die Berechnung der Gebühr. Die Verwaltung führt aus, dass die aktuelle Formulierung aufgrund der Abrechnungspraxis des Wasserversorgers RWW Mülheim unpräzise sein kann. Da die Abrechnungszeiträume nicht zwingend dem Kalenderjahr entsprechen, sondern variierende Zeitspannen zwischen 345 und 390 Tagen umfassen können, wurde eine Anpassung der Definition angestrebt.
Die vorgeschlagene Neuregelung ersetzt den Bezug auf das vorletzte Kalenderjahr durch die vom Wasserversorger für den vorletzten Ablesezeitraum eines Abrechnungsjahrs ermittelte und für die Frischwasserrechnung zugrunde gelegte Frischwasserverbrauchsmenge. Diese Neufassung soll die Rechtssicherheit erhöhen und die Abgrenzung der Abrechnungszeiträume präzisieren. Eine Ausnahme bleibt für Abgabenpflichtige bestehen, die ihr Frischwasser nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung beziehen; für diese Gruppe soll die bisherige Regelung zum vorletzten Kalenderjahr beibehalten werden. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Änderungssatzung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 121610100430
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121018113403
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