Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2012 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 Gesamtschule Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0433 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2012 innerhalb des Produkts 03.01.05 für die Gesamtschule.
Hintergrund der Maßnahme ist die Instandsetzung der Gasinstallation in vier naturwissenschaftlichen Räumen der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule. Aufgrund von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit wurde die Gaszufuhr in insgesamt neun naturwissenschaftlichen Räumen, darunter Chemie-, Physik- und Biologieräume, gesperrt. Da der Fachunterricht unter Einhaltung der geltenden Richtlinien ohne Gaszufuhr nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann, ist die technische Herrichtung von vier Räumen erforderlich. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied am 15. bzw. 16. Oktober 2012 getroffen, um den Unterrichtsbetrieb zeitnah sicherzustellen.
Der Beschluss sieht die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 49.000 Euro vor. Die Einbuchung der Mittel erfolgt auf der Buchungsstelle 03.01.05.521100. Zur Deckung dieses überplanmäßigen Bedarfs werden Minderauszahlungen aus dem Produkt 06.03.04 im Bereich der Hilfe zur Erziehung in Heimen in Höhe von 49.000 Euro eingesetzt.
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Weitere Vorlagen: Rat
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