Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck (OVO)

12/0509 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVO) vorgelegt. Hintergrund der Anpassung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die örtliche Ordnungsbehörde nicht mehr für die Anordnung eines Leinenzwangs für Hunde in Waldgebieten zuständig ist, da diese Befugnis allein der Forstbehörde als Sonderordnungsbehörde obliegt.

Bisher sah die OVO für bestimmte Hunderassen, darunter Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie Rottweiler und deren Kreuzungen, eine unbedingte Leinenpflicht auf allen Straßen und in allen Anlagen vor. Da die rechtliche Grundlage für Waldgebiete entfallen ist und die Verwaltung zudem keine Beißvorfälle mit diesen spezifischen Rassen seit 2001 verzeichnet, wird eine Korrektur der Regelungen angestrebt.

Die Neufassung sieht vor, dass eine örtliche Leinenpflicht, unbeschadet der Regelungen des Landeshundegesetzes, künftig nur noch für bestimmte Flächen gilt. Dazu gehören der Nordpark, der Südpark, das Wasserschloss Wittringen mit dem unmittelbar umgrenzenden Weg und Teich, die Spielwiese nordöstlich des Parkplatzes am Wasserschloss Wittringen sowie die Marathonbahn. Ziel dieser Beschränkung ist es, Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und anderen Parknutzern, wie etwa Läufern oder Kindern, zu vermeiden. Die Änderung umfasst zudem Anpassungen in den Paragrafen 7 und 8 der Verordnung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Rat

Alle Vorlagen aus November 2012 · Archiv nach Monat