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Beschlussvorlage

Änderung der Hundesteuersatzung hier: Erhöhung der Hundesteuersätze

12/0421 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0421 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung in Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der bestehenden Hundesteuersätze im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes, der im Zuge des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Stufe 2 aufgestellt wurde.

Die Anpassung ist in zwei Schritten vorgesehen. Ab dem 1. Januar 2013 sollen die Sätze für die Haltung eines Hundes auf 120,00 Euro, für zwei Hunde auf jeweils 138,00 Euro und für drei oder mehr Hunde auf jeweils 150,00 Euro angehoben werden. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 ist eine weitere Erhöhung geplant. In diesem Fall belaufen sich die Sätze auf 132,00 Euro für einen Hund sowie auf jeweils 150,00 Euro bei der Haltung von zwei Hunden und 162,00 Euro bei drei oder mehr Hunden.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die beigefügte 9. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung zu beschließen, um die im Sanierungsplan festgelegten Erhöhungen umzusetzen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der entsprechenden Änderungssatzung vor.

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