Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Anregungen und Beschwerden von Herrn Holger Klekar vom 27.10.2012
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0474 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die am 27. Oktober 2012 eingereicht wurde. Der Inhalt der Anregung betrifft die Mitgliedschaften von Mandatsträgern in Aufsichtsräten, Gesellschafterversammlungen sowie die damit verbundenen Einkünfte.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen im Rahmen der Gemeindeordnung geregelt ist und der Rat über die Bestellung der Vertreter entscheidet. Es wird darauf verwiesen, dass die Stadt Gladbeck der Verpflichtung zur Erstellung und Bekanntgabe eines Beteiligungsberichts regelmäßig nachkommt. Die entsprechenden Beschlüsse zur Bestellung von Vertretern in Gremien sind auf der Website der Stadt einsehbar.
Hinsichtlich der Transparenz der Mandatsträger wird auf das Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Demnach sind Mitglieder des Rates verpflichtet, schriftlich Auskunft über ihre berufliche Tätigkeit, Beraterverträge sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Kontrollgremien oder Vereinen zu geben. Diese Angaben werden jährlich veröffentlicht. Eine spezifische Verpflichtung zur Veröffentlichung von Einkünften aus Mitgliedschaften in Aufsichtsräten besteht laut Verwaltung nicht. Die Einkünfte des Bürgermeisters sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt abrufbar.
Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 120511100475
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121122081836
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20121122081847
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