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Beschlussvorlage

Realsteuerhebesätze ab 2013

12/0420 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0420 des Amtes für kommunale Finanzen regelt die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Stadt Gladbeck ab dem Haushaltsjahr 2013. Die Verwaltung sieht vor, die bisherige Praxis der Festlegung der Hebesätze über eine Steuerhebesatzsatzung beizubehalten.

Die Anpassungen der Hebesätze ergeben sich aus den Vorgaben des Haushaltssanierungsplans, der im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen Stufe 2 beschlossen wurde. Für die Grundsteuer wird eine Erhöhung des Hebesatzes B zum 1. Januar 2013 von bisher 530 % auf 750 % vorgesehen.

Hinsichtlich der Gewerbesteuer bleibt der Hebesatz für den Zeitraum von 2013 bis 2015 unverändert bei 480 %. Ab dem 1. Januar 2016 ist eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 480 % auf 500 % geplant. Die Vorlage empfiehlt dem Rat, die beigefügte Steuerhebesatzsatzung in dieser Form zu beschließen, um die satzungsrechtliche Umsetzung der im Sanierungsplan festgelegten Veränderungen zu gewährleisten.

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