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Beschlussvorlage

Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2012

12/0482 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0482 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2012. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Gladbeck vorgelegt.

Der Inhalt der Vorlage sieht die Zustimmung zu Mittelbereitstellungen vor, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen. Konkret geht es um Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnisplan in einer Höhe von 627.794 Euro. Zudem sind im Finanzplan Auszahlungen in Höhe von 58.000 Euro vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Paragrafen 82 und 83.

Der Entwurf sieht vor, dass die im beigefügten Dokument aufgeführten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2012 gemäß der genannten gesetzlichen Bestimmungen genehmigt werden. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den der Vorlage beigefügten Zusammenstellungen zu entnehmen.

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