Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0480 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Einreichung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2013. Gemäß der Kommunalgemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung, einschließlich des Produktplans und der dazugehörigen Anlagen, zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 wurde im Zeitraum vom 21. September 2012 bis zum 6. Dezember 2012 öffentlich ausgelegt. Die Vorlage dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates. Es wird festgehalten, dass etwaige eingehende Einwendungen im weiteren Verlauf der Verfahren nachgereicht werden. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister und die zuständigen Fachbereiche zur Beratung in den entsprechenden Gremien vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 120611100481
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