Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0439 des Amts für kommunale Finanzen regelt die künftigen Grundsätze zur Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in der Stadt Gladbeck. Hintergrund ist die Neufassung der Gemeindehaushaltsverordnung, die es dem Bürgermeister ermöglicht, mit Zustimmung des Rates Rahmenbedingungen für die Art, den Umfang und die Dauer solcher Übertragungen festzulegen.
Für den konsumtiven Finanzplan sieht die Vorlage vor, dass Ermächtigungen für Aufwendungen grundsätzlich nicht gebildet werden. Ausnahmen sind jedoch für die Restabwicklung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie für Auszahlungen aus Verbindlichkeiten vorgesehen. Diese Mittel bleiben bis zum Ende des Folgejahres verfügbar.
Im investiven Finanzplan sollen Ermächtigungen für bereits begonnene Maßnahmen fortgeführt werden können. Dies umfasst pauschal rentierliche Maßnahmen, wie etwa den Kanalbau, sowie die Fortsetzung sonstiger Bau- und Beschaffungsvorhaben. Zudem können in begründeten Einzelfällen Mittel für Beschaffungen zwischen 410 Euro und 10.000 Euro sowie kleinere Baumaßnahmen unter 50.000 Euro übertragen werden. Investive Auszahlungen bleiben in der Regel bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Mitteln aus einzelnen Übertragungen bereits vor der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat möglich ist, sofern eine Freigabe durch den Kämmerer erfolgt. Dem Rat ist eine Übersicht der Übertragungen sowie deren Auswirkungen auf die Finanzpläne vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 122310100438
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung von Ausschussbesetzungen - CDU-Ratsfraktion - 23.10.2012
- Bestimmung einer stellv. Ausschussvorsitzenden 23.10.2012
- Änderung der Gebührentarife zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Gladbeck vom 16. Dezember 1993, zuletzt geändert zum 01.01.2004 24.10.2012
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen gem. § 83 i. V. m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2012 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.05 Gesamtschule Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.10.2012
- Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) vom 11. Nov. 1997 16.10.2012
- Entwässerungsgebührensätze 2013 16.10.2012