Tagesordnung
- 1Bestellung einer Schriftführerin und eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die RatssitzungenZur Vorlage · 05/0514 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0514 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung der Ratssitzungen in Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, welche vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die im Oktober 2004 getroffenen Bestellungen für die Funktionen des Schriftführers und des stellvertretenden Schriftführers aufzuheben. Konkret sollen die bisherigen Bestellungen des Stadtamtsmanns sowie eines Angestellten beendet werden.
Als Ersatz für die Neubesetzung wird vorgeschlagen, eine Stadtinspektorin als Schriftführerin und den bisherigen Angestellten als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates zu bestellen. Für diese personelle Änderung werden keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt ausgewiesen. Der Beschlussentwurf legt die Aufhebung der alten Bestellungen sowie die gleichzeitige Ernennung der neuen Funktionsinhaber fest.
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- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 5Resolution zur Beibehaltung der GrundschulbezirkeZur Vorlage · 05/0570 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0570 eine Resolution verabschiedet, mit der die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgefordert wird, die geplanten Abschaffungen der Grundschuleinzugsbezirke zu unterlassen. Die Vorlage bezieht sich auf die Bestrebungen der Landesregierung, die bisherigen Einzugsgebiete für Grundschulen planbar und geordnet bis zum Jahr 2008 abzuschaffen, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.
Die Begründung der Vorlage führt aus, dass die Aufhebung der Bezirke keine Verbesserung des Schulwesens bewirken würde, sondern die Kommunen vor Herausforderungen stellen würde. Ein wesentlicher Aspekt der Argumentation ist die soziale Integration. Die Beibehaltung der Einzugsbezirke wird als Instrument betrachtet, das sicherstellt, dass Kinder aus den jeweiligen nachbarschaftlichen Verhältnissen gemeinsam eine Schule besuchen. Damit soll verhindert werden, dass gesellschaftliche Differenzierungen und soziale Gräben durch die Schulwahl verstärkt werden. Die Vorlage vertritt die Ansicht, dass die geplante Änderung der Schulentwicklungsplanung die langfristigen Integrationsbemühungen der Städte und Gemeinden beeinträchtigen könnte. Der Rat beschließt, diese Resolution zur Beibehaltung der Grundschuleinzugsbezirke an die Landesregierung zu übermitteln.
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- 6Änderung einer Ausschussbesetzung - CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 05/0550 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0550 eine Änderung der Besetzung im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist eine personelle Veränderung innerhalb des Gremiums, die bereits in der Ratssitzung am 20. Oktober 2005 stattgefunden hat. In dieser Sitzung wurde ein Ratsmitglied von einem stellvertretenden Mitglied zu einem ordentlichen Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss gewählt.
Aufgrund dieses Wechsels schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, ein weiteres Ratsmitglied zum Nachfolger für die vakante Position als stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu wählen. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion einen Nachfolger wählen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl eines Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss vor. Mit der Änderung der Besetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 7Städtetag Nordrhein-Westfalen; hier: Mitgliederversammlung 2006Zur Vorlage · 05/0548 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0548 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der anstehenden Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Diese Versammlung findet am 26. April 2006 in Dortmund statt.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen richtet sich die Anzahl der zu entsendenden Abgeordneten nach der Einwohnerstatistik. Für die Stadt Gladbeck ergibt sich daraus ein Anspruch auf fünf Abgeordnete mit Stimmrecht. Die Vorlage verweist zudem auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Kommune zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Die Bestellung der Vertreter erfolgt durch den Rat.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister sowie vier weitere Personen als stimmberechtigte Abgeordnete an der Versammlung teilnehmen. Darüber hinaus ist die Entsendung von Gästen vorgesehen, wobei der Umfang der Teilnahme im Ermessen des Rates liegt. Mit dem Beschluss sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen, einschließlich etwaiger notwendiger Änderungen, erteilt werden. Für die Durchführung der Teilnahme sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.63000.000.510000 - Unterhaltung der Verkehrsflächen und -einrichtungen -Zur Vorlage · 05/0535 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0535 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Entscheidung ist die Bereitstellung von Mitteln für die Haushaltsstelle „Unterhaltung der Verkehrsflächen und -einrichtungen“.
Die Grundlage der Vorlage ist eine am 16. November 2005 getroffene Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied. Hintergrund ist der Zustand der Rockwool Straße und des dort befindlichen provisorischen Kreisverkehrs. Laut Begründung ist die Fahrbahn erneuerungsbedürftig, da Unebenheiten und Grundbrüche zu Verkehrslärm und Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden führen. Es liegen Beschwerden von Anwohnern vor, wobei insbesondere der Verkehr durch unbeladene Lkw und Containerfahrzeuge als Ursache angeführt wird. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine weitere Verschlechterung durch Frostschäden zu verhindern, wird eine umgehende Beseitigung der Schäden als notwendig erachtet. Da der Ausbau im regulären Investitionsprogramm erst für die Jahre 2007/2008 vorgesehen ist, muss die Maßnahme vorzeitig durchgeführt werden.
Der Betrag für diese Maßnahmen beläuft sich auf 30.000 Euro. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt außerplanmäßig und wird durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle für Konzessionsabgaben in gleicher Höhe gedeckt. Die Vorlage wurde zur Genehmigung an den Rat vorgelegt.
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- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW imm Haushaltsjahr 2005; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.46400.000.501100 - Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen -Zur Vorlage · 05/0536 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0536 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Behebung eines Schadens an einer Mauer, die das Gelände des Kindergartens „Vehrenbergstraße“ zur Holthauser Straße hin begrenzt.
Nach Angaben der Verwaltung wurden Teile der Mauer durch Wurzelwerk gelockert. Zudem entstand durch einen Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht eine Beschädigung, die laut Begründung zu einer Einsturzgefahr für Passanten führt. Um die Verkehrssicherheit kurzfristig wiederherzustellen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffen, da eine Wartezeit bis zur nächsten regulären Sitzungsperiode des Haupt- und Finanzausschusses oder des Rates nicht möglich war.
Der Entwurf sieht vor, für die Haushaltsstelle „Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen“ einen Betrag von 10.500 Euro außerplanmäßig bereitzustellen. Die Kosten für die dauerhafte Instandsetzung der Mauer sollen durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle „Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen“ in gleicher Höhe gedeckt werden. Die Entscheidung über die nachträgliche Genehmigung dieser Dringlichkeitsmaßnahme liegt dem Rat vor.
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- 10Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005Zur Vorlage · 05/0563 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2005 liegt die Beschlussvorlage 05/0563 des Amtes für kommunale Finanzen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß den §§ 81 und 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die vorliegenden Zusammenstellungen führen die Kosten für verschiedene Positionen auf, die sich in drei Listen gliedern. Die erste Liste umfasst einen Betrag von 14.408,00 Euro, die zweite Liste weist eine Summe von 130.000,00 Euro aus und die dritte Liste beläuft sich auf 257.313,00 Euro. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtwert von 401.721,00 Euro für die beantragten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die in den beigefügten Zusammenstellungen aufgeführten Beträge in der Gesamthöhe von 401.721,00 Euro zu genehmigen. Die entsprechenden Deckungen für diese Ausgaben sind ebenfalls in den beigefügten Unterlagen der Verwaltung dokumentiert. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister zur Entscheidung vorgelegt.
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- 11Entwässerungsgebührensätze 2006Zur Vorlage · 05/0446 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0446 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2006. Der ermittelte Gebührenbedarf der Stadtentwässerung beläuft sich auf 9.299.741 Euro, was einer Reduzierung von 2,13 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus geringeren Personalausgaben, einem sinkenden Bedarf bei der Überprüfung von Kanalisationsanlagen sowie einer Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen von 8 auf 7 Prozent, trotz gestiegener Planungs- und Bauleitungskosten sowie erhöhter Abschreibungen.
Hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen zeigt die Vorlage einen Rückgang der abgeleiteten Wassermenge, während die Fläche der versiegelten Grundstücke auf Privatgrundstücken einen Anstieg verzeichnet. Daraus ergeben sich folgende Anpassungen der Tarifsätze zum 1. Januar 2006: Die Schmutzwassergebühr für allgemeine Tarifnehmer steigt von 1,46 Euro auf 1,48 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr sinkt hingegen von 0,68 Euro auf 0,66 Euro pro Quadratmeter. Für die Entsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Senkung des Tarifs von 75,65 Euro auf 62,15 Euro vorgesehen, bedingt durch verminderte Beiträge zur Emschergenossenschaft.
Für einen repräsentativen Privathaushalt mit einer vierköpfigen Musterfamilie erhöht sich die jährliche Kostenbelastung von 380,40 Euro auf 381,80 Euro. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen vor. Ziel der Überarbeitung der seit 1987 geltenden Regelungen ist es, die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung sowie an die Anforderungen einer effizienten Verwaltung anzupassen. Die Neufassung orientiert sich dabei an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2003.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehört die Anpassung der Ausbaubreiten für Fahrbahnen, Radwege und Parkstreifen an aktuelle Standards. Zudem wird die Berechnung der Kosten für die Oberflächenentwässerung bei Mischkanalisation von einer Pauschale auf eine Fiktivberechnung nach der sogenannten Zwei-Kanal-Methode umgestellt. Die Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten wird um mindestens 10 Prozentpunkte erhöht, um die durch die Maßnahmen erzielte Vorteilslage abzubilden.
Verfahrenstechnische Neuerungen umfassen die Übertragung der Entscheidung über die Kostenspaltung vom Rat auf den Bürgermeister, um die Abwicklung der Beitragsabrechnungen zu beschleunigen. Zudem wird das Rechtsinstitut der Ablösung eingeführt, welches eine vertragliche Regelung zur Vermeidung der Beitragspflicht ermöglicht. Für mehrgeschossige Bebauungen werden neue Faktoren zur Berechnung der Grundstücksnutzung festgesetzt.
Die Verwaltung geht von jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 25.000 Euro aus, weist jedoch darauf hin, dass diese aufgrund der geltenden Rechtslage erst mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa zwei Jahren realisiert werden können.
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- 13Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 05/0519 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0519 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diese Anpassung ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16. März 2005. Dieses Gesetz legt neue Anforderungen an die Produktverantwortung fest und verpflichtet Besitzer dazu, Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.
Die Verwaltung führt aus, dass sich durch die gesetzlichen Neuerungen keine Änderungen in der praktischen Abwicklung für die Bürgerinnen und Bürger ergeben, da eine getrennte Sammlung bereits bisher vorgeschrieben war und keine Sondergebühren erhoben werden. Dennoch ist eine Anpassung der Satzung notwendig, um die Begriffsbestimmungen des ElektroG in die Artikel 1, 2, 3, 4 und 6 der Abfallwirtschaftssatzung zu übernehmen und bestehende Regelungen zu verdeutlichen.
Zudem sieht die Änderung in Artikel 7 eine Präzisierung der Einsatzmöglichkeiten des Sammelfahrzeugs vor. Die Formulierung wird so angepasst, dass die Anfahrt von Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben durch das Fahrzeug explizit umfasst ist. Für die Umsetzung der Satzungsänderung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft vom 17. Dezember 2002 beschließt.
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- 14Abfallentsorgungsgebühren 2006Zur Vorlage · 05/0520 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0520 des Zentralen Betriebshofs legt die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung in Gladbeck für das Jahr 2006 vor. Der ermittelte Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung beläuft sich auf 6.631.209 Euro. Hierbei wird die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2004 in Höhe von 247.832,62 Euro zur Stabilisierung der Gebühren berücksichtigt.
Die Berechnung basiert auf verschiedenen Entwicklungen im Abfallwesen. Die Zahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter ist im Jahr 2005 auf 7.958 gestiegen, was zu einem Mehraufwand bei Personal, Maschinen und Entsorgung führt. Gleichzeitig hat die Nutzung dieser Behälter zur Reduzierung des Restabfallvolumens dazu geführt, dass der Divisor in der Gebührenberechnung sinkt, was die Gebührensätze beeinflusst. Die Anzahl der Eigenkompostierer ist leicht rückläufig. Für das Jahr 2<0xE2><0x80><0xAF>006 wird ein Gesamtabfallaufkommen von 27.400 Tonnen prognostiziert.
Ein wesentlicher Faktor sind die erwarteten Erhöhungen der Kreisgebühren für Restabfall und Bioabfall, die die städtischen Gebühren um etwa 160.048 Euro beeinflussen. Trotz dieser Anpassung steigt der Gebührenbedarf in Gladbeck gegenüber dem Vorjahr lediglich um 30.564 Euro, was einer Steigerung von 0,46 Prozent entspricht. Durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 8 auf 7 Prozent können die Gebühren insgesamt stabil gehalten werden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis nehmen, billigen und die entsprechende Tarifsatzung beschließen.
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0521 sieht eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung des zugehörigen Straßenverzeichnisses, welches die Grundlage für die Reinigungsleistungen des Zentralen Betriebshofes Gladbeck bildet.
Im Rahmen der Anpassungen sollen bestimmte Abschnitte des Straßenverzeichnisses korrigiert werden. So ist ein Teil der Bottroper Straße, der Bereich von der Bahnunterführung bis zur Hausnummer 178, aus der Ziffer 1 zu streichen und stattdessen unter Ziffer 3 zu führen, da dieser Abschnitt derzeit nicht gereinigt wird. Ebenso soll ein Abschnitt der Voßbrinkstraße zwischen der Bottroper und der Beckerathstraße aus dem Verzeichnis entfernt werden, da dort keine Reinigung stattfindet. Die Anwohner der betroffenen Bereiche wurden laut Vorlage bereits informiert.
Zusätzlich sind Korrekturen an weiteren Straßenabschnitten vorgesehen. In der Goethestraße soll eine fehlerhafte Bereichsangabe korrigiert werden, indem die Begrenzung von der Friedrichstraße statt der Lambertistraße bis zur Steinstraße neu festgelegt wird. Zudem soll die Hyssenstraße, welche als Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 3 fungiert, wieder in das Verzeichnis aufgenommen werden, da sie in der aktuellen Fassung fehlte.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Rat der Stadt Gladbeck wird gebeten, den Entwurf zur Änderung der Straßenreinigungssatzung vom 17. Dezember 2001 zu beschließen.
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- 16Straßenreinigungsgebühren 2006Zur Vorlage · 05/0522 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0522 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2006. Die Gebührenbedarfsberechnung weist für das kommende Jahr einen Bedarf von 954.935 Euro aus. Daraus ergibt sich ein Gebührensatz von 2,72 Euro pro Jahr und laufendem Frontmeter.
Im Vergleich zum Vorjahr 2005 ist der Bedarf ohne Gebührenausgleich um etwa 18.000 Euro gesunken. Dennoch erhöht sich der Gebührensatz um 0,24 Euro pro Jahr und laufendem Meter. Diese Entwicklung wird auf Schwankungen durch die Verwendung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus vergangenen Jahren zurückgeführt. Während ein Überschuss aus dem Jahr 2004 in Höhe von rund 25.000 Euro berücksichtigt wird, belief sich die Rückzahlung an die Gebührenzahler im Vorjahr auf über 129.000 Euro. Der Gebührenausgleichsposten aus 2004 wird vollständig aufgelöst.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Stabilisierung der Gebühren der kalkulatorische Zinssatz von 8 Prozent auf 7 Prozent gesenkt wurde. Trotz gestiegener Lohn- und Energiekosten liegen die Gebühren weiterhin unter dem Niveau von 1996. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Straßenreinigung zur Kenntnis nimmt und billigt. Zudem wird die Änderung der Satzung über die Erhebung und Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren und -tarifen beschlossen.
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- 17Friedhofsgebühren 2006Zur Vorlage · 05/0523 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Neufestsetzung der Tarife für die Benutzung der städtischen Friedhöfe für das Jahr 2006 vor. Grundlage der Kalkulation ist die Notwendigkeit eines Gebührenausgleichs gemäß dem Kommunalabgaben-Gesetz. Dabei soll eine Unterdeckung aus dem Wirtschaftsjahr 2004 in Höhe von 25.095 Euro im Jahr 2006 ausgeglichen werden, um zukünftige Mehrbelastungen zu vermeiden.
Nach den vorliegenden Finanzdaten belaufen sich die zu deckenden Kosten für 2006 auf 1.828.718 Euro. Der Gebührenbedarf nach Berücksichtigung des Gebührenausgleichs wird auf 1.613.567 Euro beziffert, was einer Steigerung von 5,17 Prozent gegenüber dem bereinigten Bedarf des Vorjahres entspricht. Ein Teil dieser Entwicklung resultiert aus der Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 8 Prozent auf 7 Prozent.
Die Prognosen für das Jahr 2006 basieren auf den Fallzahlen der Jahre 2002 bis 2005. Es wird mit etwa 790 Bestattungen gerechnet, wobei ein leicht erhöhter Anteil an Aschebeisetzungen angenommen wird. Die Struktur der Tarifsatzung soll unverändert bleiben, da für die durch das Bestattungsgesetz NRW neu eingeführten Beisetzungsformen bislang keine Nachfrage besteht. Die Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis zu nehmen, zu billigen und die beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.
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- 18Neufassung der BetriebssatzungZur Vorlage · 05/0524 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0524 sieht eine Neufassung der Betriebssatzung für den Zentralen Betriebshof Gladbeck vor. Hintergrund der Anpassung ist die neue Eigenbetriebsverordnung, die aus dem Artikelgesetz über das neue kommunale Finanzmanagement hervorgegangen ist. Ziel der Neuregelung ist eine Modernisierung der Betriebsform sowie eine stärkere Ausrichtung auf unternehmerische Bedürfnisse und handelsrechtliche Anforderungen.
Im Zuge der Neufassung ändern sich Bezeichnungen und Kompetenzen. So werden der bisherige Werksausschuss und die Werkleitung künftig als Betriebsausschuss und Betriebsleitung bezeichnet. Die Zuständigkeiten zwischen der Leitung der Gemeindeverwaltung und der Betriebsleitung werden klarer abgegrenzt, wobei die Weisungsbefugnis des Bürgermeisters bezüglich der einheitlichen Verwaltungsführung nicht für die laufende Betriebsführung gilt. Zudem wird die Entlastung der Betriebsleitung künftig durch den Betriebsausschuss und nicht mehr durch den Rat erfolgen, während der Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses entscheidet.
Weitere inhaltliche Änderungen betreffen die Einführung von Risikomanagement-Regelungen sowie die Verpflichtung zu einer mittelfristigen Ergebnisplanung. Die Berichtspflichten werden angepasst, wobei die Vorlage von Zwischenberichten in der Betriebssatzung von der Eigenbetriebsverordnung abweichend geregelt wird. Auch die Anforderungen an den Jahresabschluss, die Stellenübersicht im Wirtschaftsplan sowie die Regelungen zur Personalvertretung und Frauenförderung werden konkretisiert. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Neufassung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 19Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003Zur Vorlage · 05/0476 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0476 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Verabschiedung einer zweiten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für die Anpassung ist eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006, die nach Korrekturen einen zu deckenden Bedarf in Höhe von 2.225.395 Euro ausweist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife für bestimmte Leistungen zum 1. Januar 2006 anzupassen. Konkret soll der Preis für Notfalltransporte sowie Krankentransporte in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen von bisher 326 Euro auf 329 Euro steigen. Entsprechend sollen auch die Tarife für den Transport und die Behandlung mehrerer Personen angepasst werden. Zudem ist eine Erhöhung der Gebühren für die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen von 21 Euro auf 46 Euro vorgesehen. Die Tarife für Krankentransporte an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 19:30 Uhr sowie für Notarzteinsätze sollen unverändert bleiben.
Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Abstimmungen mit den Krankenkassen sowie dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bereits stattgefunden haben und zu einvernehmlichen Ergebnissen führten. Der Entwurf sieht vor, dass die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zu billigen und die Änderungssatzung zu beschließen.
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- 20Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997Zur Vorlage · 05/0495 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0495 des Amtes für Schule und Sport sieht eine Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Anpassung ist es, die Entgelte den steigenden Aufwendungen und Kosten anzupassen und dem wachsenden Zuschussbedarf der Musikschule entgegenzuwirken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife zum 1. Januar 2006 um durchschnittlich 2,7 % zu erhöhen. Durch diese Anpassung der Entgeltsätze wird mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 5.800 Euro gerechnet. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen im Haushalt der Musikschule berücksichtigt werden.
Der Entwurf zur Änderung der bestehenden Ordnung vom 12. Dezember 1997 liegt der Vorlage bei. Die Entscheidung über die Neuregelung der Entgelte wird im Schulausschuss sowie im Rat behandelt.
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- 21Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.12.2003Zur Vorlage · 05/0474 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0474 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales sieht eine Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Übergangsheime sowie die Anpassung der Gebührentarife zum 1. Januar 2006 vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Reduzierung der Aufnahmezahlen von Asylbewerbern, was bereits zur Schließung einer Unterkunft in der Horster Straße sowie zur Aufgabe einer angemieteten Unterkunft in der Frentroper Straße geführt hat.
Durch die Verringerung der Anzahl der Unterkünfte von acht auf sechs müssen die anfallenden Fixkosten auf weniger Standorte verteilt werden. Zudem hat eine Änderung des ausländerrechtlichen Status der Bewohner dazu geführt, dass Erstattungen durch das Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz geringer ausfallen. In der Folge wurden die Gebührentarife für fünf der sechs verbleibenden Unterkünfte neu berechnet und erhöht, während für eine Unterkunft in der Hegestraße eine Senkung der Gebühr pro Quadratmeter vorgesehen ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Aufgabe der beiden Unterkünfte jährliche Einsparungen in Höhe von rund 217.000 Euro erzielt werden, die bereits im Haushalt 2006 berücksichtigt wurden. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungssatzung sowie die zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu beschließen.
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- 22Soziale Stadt Brauck hier: Festlegung des StadterneuerungsgebietesZur Vorlage · 05/0445 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, den Stadtteil Brauck förmlich als Stadterneuerungsgebiet im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ nach § 171 e BauGB festzulegen. Grundlage für diesen Beschluss ist das im Jahr 2002 erstellte Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Brauck. Die formelle Festlegung des Eingriffsgebiets erfolgt auf Aufforderung der Bezirksregierung Münster, da für die weitere Durchführung des Programms neben dem Handlungskonzept eine explizite Ausweisung des Gebiets erforderlich ist.
Der Stadtteil Brauck wurde bereits im Dezember 2004 durch das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport in Nordrhein-Westfalen in das Landesprogramm aufgenommen. Seit Beginn der Stadtteilentwicklung Anfang 2005 wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt oder vorbereitet. Dazu gehören die Einrichtung eines Stadtteilbüros, ein Fassadenprogramm in der Bergarbeitersiedlung Brauck A sowie ein Haus- und Hofflächenprogramm. Zudem steht der Umbau des Schulhofes der Schiller-/Rossheideschule bevor, während die Entwicklung des Schulzentrums Brauck derzeit in einem Strategiekonzept geprüft wird.
Durch die Aufnahme in das Programm erhält die Stadt neben der Landesförderung auch einen Finanzierungsanteil des Bundes. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Festlegung des Stadterneuerungsgebietes auf Basis der zeichnerischen Darstellung vom 2. November 2005 vornimmt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 23Stadtteilentwicklung Rosenhügel Privatisierung des Wohnungsbestandes durch Viterra hier: Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 und Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 05/0464 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 05/0464 wird die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk Rosenhügel beantragt. Die Satzung basiert auf den Regelungen des Baugesetzbuches und verfolgt das Ziel, die städtebauliche Eigenart sowie den Schutz von Grün- und Freiflächen zu sichern. Damit soll einer unkontrollierten Nachverdichtung entgegengewirkt werden. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den Stadtteil Brauck.
Die vorliegende Regelung sieht eine Genehmigungspflicht für den Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen vor. Insbesondere Änderungen an Fassaden oder Dächern sind genehmigungspflichtig, sofern diese ortsbildprägend sind. Eine Ablehnung von Bauvorhaben kann erfolgen, wenn die Anlagen das Ortsbild, die städtebauliche Gestalt oder die Siedlungsstruktur durch ihre geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung beeinträchtigen. Unbefugte Änderungen oder Rückbauten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Vorlage verweist zudem auf die historische Bedeutung der Siedlung „Auf dem Rosenhügel“, die zwischen 1938 und 1942 zur Bereitstellung von Wohnraum für Arbeitskräfte des Hydrierwerks der Gelsenberg Benzin AG errichtet wurde. Ein städtebauliches Rahmenkonzept soll im kommenden Jahr zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck die Beschlussfassung der Satzung. Finanzielle Auswirkungen werden nach aktueller Einschätzung nicht erwartet.
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- 24Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006Zur Vorlage · 05/0537 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0537 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie des Kommunalverfassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner und Abgabenpflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006, welcher den Haushaltsplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, lag im Zeitraum vom 17. November 2005 bis zum 25. November 2005 öffentlich aus. Die Verwaltung hält fest, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Prozess zur Behandlung dieser Einwendungen im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage selbst werden nicht ausgewiesen.
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- 25Wirtschaftsplan 2006nicht öffentlich
- 26Realsteuerhebesätze 2006 a) Steuerhebesatz für das Haushaltsjahr 2006 b) Anhebung der Grundsteuerhebesätze A und BZur Vorlage · 05/0452 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0452 die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2006 vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Verabschiedung einer Steuerhebesatzsatzung, um die Rechtssicherheit für das kommende Jahr zu gewährleisten, da zum Zeitpunkt der Vorlage noch keine Genehmigung des städtischen Haushalts bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes vorlag.
Nach den Inhalten der Vorlage soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2006 unverändert bleiben. Für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, ist eine Anhebung von 170 auf 190 Prozentpunkte vorgesehen. Die Grundsteuer B, welche alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke umfasst, soll von 440 auf 460 Prozentpunkte steigen. Die Verwaltung begründet diese Anpassung mit der Verbesserung der Haushaltslage, wobei bei der Grundsteuer B mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 350.000 Euro gerechnet wird.
Die Anhebung der Grundsteuerhebesätze wird mit dem Vergleich zu Nachbargemeinden und größeren kreisangehörigen Gemeinden sowie dem Verweis auf den Handlungsrahmen für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept begründet. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Erhöhung der Grundsteuer B durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes im Gebührenbereich von 8 auf 7 Prozent kompensiert wird. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Satzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2006 vor.
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- 27Beratungen der Haushaltssatzung 2006 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 05/0564 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 05/0564 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2006 sowie der dazugehörigen Anlagen im Rat. Die Vorlage umfasst die überarbeitete Fassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2006, welche die von der Verwaltung gemeldeten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss berücksichtigt. Diese Änderungen sind in einem beigefügten Gesamtänderungsverzeichnis zusammengefasst.
Zusätzlich zur Haushaltssatzung liegen das Investitionsprogramm sowie die Finanzplanung für den Zeitraum von 2005 bis 2009 vor. Die Vorlage beinhaltet zudem Auszüge aus dem Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2006 bis 2040, konkret die Ergebnisse der Finanzplanung für den Konsolidierungszeitraum. Als weiterer Bestandteil der Vorlage dient die Prioritätenliste für das Jahr 2006. Diese Liste ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich, sofern keine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts erwartet werden kann. Der Entwurf sieht den Beschluss der Haushaltssatzung 2006 einschließlich aller Anlagen vor.
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- 28Stellenplan 2006Zur Vorlage · 05/0470 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0470 behandelt den Stellenplan 2006 der Stadtverwaltung Gladbeck unter Berücksichtigung der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung. Die Gesamtzahl der Planstellen reduziert sich dabei von 798 auf 795, was nach einer neuen Vollzeitverrechnung einem Wert von 743,7 entspricht. Durch die geplanten Maßnahmen wird eine dauerhafte Personalkosteneinsparung von etwa 90.000 Euro angestrebt. Diese ergibt sich aus Einsparungen in Höhe von 187.500 Euro durch Stellenabbau sowie Mehrkosten von insgesamt 108.600 Euro für Umwandlungen und Neueinrichtungen.
Der Entwurf sieht die Einsparung von vier Planstellen vor, unter anderem durch die Zusammenlegung des Sozial- und Jugendamtes sowie durch Privatisierungen. Gleichzeitig sind die Einrichtung von 1,5 neuen Planstellen für die Sachbearbeitung der Haushaltsüberwachung und das Bürgeramt sowie sieben Stellenanhebungen und zwei Umwandlungen vorgesehen. Der Stellenplan berücksichtigt zudem die neue Tarifstruktur des TVöD. Die Verwaltung prüft derzeit die Stellungnahme des Personalrates zu weiteren Stellenanforderungen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Stellenplan 2006 gemäß der Anlage 1 zu verabschieden. Informationen zu den finanziellen Auswirkungen im Sinne von Einnahmen, Ausgaben oder der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sind in der Vorlage nicht enthalten. Der Entwurf ist für den Bürgermeister zur Entscheidung aufbereitet.
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- 29Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 30Mitteilungen des Bürgermeisters
- 31Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 32Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 33Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 34Genehmigung einer gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW getroffenen Dringlichkeitsentscheidung; Abberufung eines Prüfers des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 104 Abs. 2 GO NWnicht öffentlich
- 35Prüfungsauftrag gem. § 103 Abs. 2 Ziffer 5 der Gemeindeordnung - Gesellschaft GWP 'Roter Turm' -nicht öffentlich
- 36Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 37Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich