Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen vor. Ziel der Überarbeitung der seit 1987 geltenden Regelungen ist es, die Satzung an die aktuelle Rechtsprechung sowie an die Anforderungen einer effizienten Verwaltung anzupassen. Die Neufassung orientiert sich dabei an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes aus dem Jahr 2003.
Zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen gehört die Anpassung der Ausbaubreiten für Fahrbahnen, Radwege und Parkstreifen an aktuelle Standards. Zudem wird die Berechnung der Kosten für die Oberflächenentwässerung bei Mischkanalisation von einer Pauschale auf eine Fiktivberechnung nach der sogenannten Zwei-Kanal-Methode umgestellt. Die Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten wird um mindestens 10 Prozentpunkte erhöht, um die durch die Maßnahmen erzielte Vorteilslage abzubilden.
Verfahrenstechnische Neuerungen umfassen die Übertragung der Entscheidung über die Kostenspaltung vom Rat auf den Bürgermeister, um die Abwicklung der Beitragsabrechnungen zu beschleunigen. Zudem wird das Rechtsinstitut der Ablösung eingeführt, welches eine vertragliche Regelung zur Vermeidung der Beitragspflicht ermöglicht. Für mehrgeschossige Bebauungen werden neue Faktoren zur Berechnung der Grundstücksnutzung festgesetzt.
Die Verwaltung geht von jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 25.000 Euro aus, weist jedoch darauf hin, dass diese aufgrund der geltenden Rechtslage erst mit einer zeitlichen Verzögerung von etwa zwei Jahren realisiert werden können.
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