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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2006

05/0520 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0520 des Zentralen Betriebshofs legt die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung in Gladbeck für das Jahr 2006 vor. Der ermittelte Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung beläuft sich auf 6.631.209 Euro. Hierbei wird die Gebührenausgleichsrücklage aus dem Jahr 2004 in Höhe von 247.832,62 Euro zur Stabilisierung der Gebühren berücksichtigt.

Die Berechnung basiert auf verschiedenen Entwicklungen im Abfallwesen. Die Zahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter ist im Jahr 2005 auf 7.958 gestiegen, was zu einem Mehraufwand bei Personal, Maschinen und Entsorgung führt. Gleichzeitig hat die Nutzung dieser Behälter zur Reduzierung des Restabfallvolumens dazu geführt, dass der Divisor in der Gebührenberechnung sinkt, was die Gebührensätze beeinflusst. Die Anzahl der Eigenkompostierer ist leicht rückläufig. Für das Jahr 2<0xE2><0x80><0xAF>006 wird ein Gesamtabfallaufkommen von 27.400 Tonnen prognostiziert.

Ein wesentlicher Faktor sind die erwarteten Erhöhungen der Kreisgebühren für Restabfall und Bioabfall, die die städtischen Gebühren um etwa 160.048 Euro beeinflussen. Trotz dieser Anpassung steigt der Gebührenbedarf in Gladbeck gegenüber dem Vorjahr lediglich um 30.564 Euro, was einer Steigerung von 0,46 Prozent entspricht. Durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 8 auf 7 Prozent können die Gebühren insgesamt stabil gehalten werden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis nehmen, billigen und die entsprechende Tarifsatzung beschließen.

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