Änderung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.12.2003
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0474 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales sieht eine Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Übergangsheime sowie die Anpassung der Gebührentarife zum 1. Januar 2006 vor. Hintergrund der Neuregelung ist die Reduzierung der Aufnahmezahlen von Asylbewerbern, was bereits zur Schließung einer Unterkunft in der Horster Straße sowie zur Aufgabe einer angemieteten Unterkunft in der Frentroper Straße geführt hat.
Durch die Verringerung der Anzahl der Unterkünfte von acht auf sechs müssen die anfallenden Fixkosten auf weniger Standorte verteilt werden. Zudem hat eine Änderung des ausländerrechtlichen Status der Bewohner dazu geführt, dass Erstattungen durch das Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz geringer ausfallen. In der Folge wurden die Gebührentarife für fünf der sechs verbleibenden Unterkünfte neu berechnet und erhöht, während für eine Unterkunft in der Hegestraße eine Senkung der Gebühr pro Quadratmeter vorgesehen ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Aufgabe der beiden Unterkünfte jährliche Einsparungen in Höhe von rund 217.000 Euro erzielt werden, die bereits im Haushalt 2006 berücksichtigt wurden. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderungssatzung sowie die zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu beschließen.
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