Städtetag Nordrhein-Westfalen; hier: Mitgliederversammlung 2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0548 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der anstehenden Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Diese Versammlung findet am 26. April 2006 in Dortmund statt.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen richtet sich die Anzahl der zu entsendenden Abgeordneten nach der Einwohnerstatistik. Für die Stadt Gladbeck ergibt sich daraus ein Anspruch auf fünf Abgeordnete mit Stimmrecht. Die Vorlage verweist zudem auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach Vertreter in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Kommune zu verfolgen haben und an die Beschlüsse des Rates gebunden sind. Die Bestellung der Vertreter erfolgt durch den Rat.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister sowie vier weitere Personen als stimmberechtigte Abgeordnete an der Versammlung teilnehmen. Darüber hinaus ist die Entsendung von Gästen vorgesehen, wobei der Umfang der Teilnahme im Ermessen des Rates liegt. Mit dem Beschluss sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen, einschließlich etwaiger notwendiger Änderungen, erteilt werden. Für die Durchführung der Teilnahme sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung einer Ausschussbesetzung - CDU-Ratsfraktion - 24.11.2005
- Beratungen der Haushaltssatzung 2006 einschließlich Anlagen 21.11.2005
- Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Gladbeck (Straßenreinigungssatzung) 21.11.2005
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.63000.000.510000 - Unterhaltung der Verkehrsflächen und -einrichtungen - 21.11.2005
- Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006 21.11.2005
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW imm Haushaltsjahr 2005; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.46400.000.501100 - Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen - 21.11.2005