Änderung einer Ausschussbesetzung - CDU-Ratsfraktion -
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0550 eine Änderung der Besetzung im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss beantragt. Hintergrund der Vorlage ist eine personelle Veränderung innerhalb des Gremiums, die bereits in der Ratssitzung am 20. Oktober 2005 stattgefunden hat. In dieser Sitzung wurde ein Ratsmitglied von einem stellvertretenden Mitglied zu einem ordentlichen Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss gewählt.
Aufgrund dieses Wechsels schlägt die CDU-Ratsfraktion vor, ein weiteres Ratsmitglied zum Nachfolger für die vakante Position als stellvertretendes Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss zu wählen. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet § 50 Abs. 3 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion einen Nachfolger wählen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Wahl eines Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss vor. Mit der Änderung der Besetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006 21.11.2005
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW imm Haushaltsjahr 2005; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.46400.000.501100 - Unterhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen - 21.11.2005