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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2006

05/0523 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Neufestsetzung der Tarife für die Benutzung der städtischen Friedhöfe für das Jahr 2006 vor. Grundlage der Kalkulation ist die Notwendigkeit eines Gebührenausgleichs gemäß dem Kommunalabgaben-Gesetz. Dabei soll eine Unterdeckung aus dem Wirtschaftsjahr 2004 in Höhe von 25.095 Euro im Jahr 2006 ausgeglichen werden, um zukünftige Mehrbelastungen zu vermeiden.

Nach den vorliegenden Finanzdaten belaufen sich die zu deckenden Kosten für 2006 auf 1.828.718 Euro. Der Gebührenbedarf nach Berücksichtigung des Gebührenausgleichs wird auf 1.613.567 Euro beziffert, was einer Steigerung von 5,17 Prozent gegenüber dem bereinigten Bedarf des Vorjahres entspricht. Ein Teil dieser Entwicklung resultiert aus der Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 8 Prozent auf 7 Prozent.

Die Prognosen für das Jahr 2006 basieren auf den Fallzahlen der Jahre 2002 bis 2005. Es wird mit etwa 790 Bestattungen gerechnet, wobei ein leicht erhöhter Anteil an Aschebeisetzungen angenommen wird. Die Struktur der Tarifsatzung soll unverändert bleiben, da für die durch das Bestattungsgesetz NRW neu eingeführten Beisetzungsformen bislang keine Nachfrage besteht. Die Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zur Kenntnis zu nehmen, zu billigen und die beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.

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