Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0519 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diese Anpassung ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16. März 2005. Dieses Gesetz legt neue Anforderungen an die Produktverantwortung fest und verpflichtet Besitzer dazu, Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.
Die Verwaltung führt aus, dass sich durch die gesetzlichen Neuerungen keine Änderungen in der praktischen Abwicklung für die Bürgerinnen und Bürger ergeben, da eine getrennte Sammlung bereits bisher vorgeschrieben war und keine Sondergebühren erhoben werden. Dennoch ist eine Anpassung der Satzung notwendig, um die Begriffsbestimmungen des ElektroG in die Artikel 1, 2, 3, 4 und 6 der Abfallwirtschaftssatzung zu übernehmen und bestehende Regelungen zu verdeutlichen.
Zudem sieht die Änderung in Artikel 7 eine Präzisierung der Einsatzmöglichkeiten des Sammelfahrzeugs vor. Die Formulierung wird so angepasst, dass die Anfahrt von Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben durch das Fahrzeug explizit umfasst ist. Für die Umsetzung der Satzungsänderung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft vom 17. Dezember 2002 beschließt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss/ZBG
- Straßenreinigungsgebühren 2006 21.11.2005
- Abfallentsorgungsgebühren 2006 21.11.2005
- Neufassung der Betriebssatzung 21.11.2005
- Friedhofsgebühren 2006 21.11.2005
- Holzeinschlagsarbeiten Winter 2005 / Frühjahr 2006 21.11.2005
- Renovierung, Neuplanung und Modernisierung der Betriebsgebäude und des Betriebshofgeländes Ellinghorster Straße 120 - Erster Bauabschnitt - 13.01.2006