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Beschlussvorlage

Straßenreinigungsgebühren 2006

05/0522 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0522 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2006. Die Gebührenbedarfsberechnung weist für das kommende Jahr einen Bedarf von 954.935 Euro aus. Daraus ergibt sich ein Gebührensatz von 2,72 Euro pro Jahr und laufendem Frontmeter.

Im Vergleich zum Vorjahr 2005 ist der Bedarf ohne Gebührenausgleich um etwa 18.000 Euro gesunken. Dennoch erhöht sich der Gebührensatz um 0,24 Euro pro Jahr und laufendem Meter. Diese Entwicklung wird auf Schwankungen durch die Verwendung von Überschüssen und Fehlbeträgen aus vergangenen Jahren zurückgeführt. Während ein Überschuss aus dem Jahr 2004 in Höhe von rund 25.000 Euro berücksichtigt wird, belief sich die Rückzahlung an die Gebührenzahler im Vorjahr auf über 129.000 Euro. Der Gebührenausgleichsposten aus 2004 wird vollständig aufgelöst.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Stabilisierung der Gebühren der kalkulatorische Zinssatz von 8 Prozent auf 7 Prozent gesenkt wurde. Trotz gestiegener Lohn- und Energiekosten liegen die Gebühren weiterhin unter dem Niveau von 1996. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Straßenreinigung zur Kenntnis nimmt und billigt. Zudem wird die Änderung der Satzung über die Erhebung und Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren und -tarifen beschlossen.

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