Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0476 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Verabschiedung einer zweiten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für die Anpassung ist eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006, die nach Korrekturen einen zu deckenden Bedarf in Höhe von 2.225.395 Euro ausweist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife für bestimmte Leistungen zum 1. Januar 2006 anzupassen. Konkret soll der Preis für Notfalltransporte sowie Krankentransporte in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen von bisher 326 Euro auf 329 Euro steigen. Entsprechend sollen auch die Tarife für den Transport und die Behandlung mehrerer Personen angepasst werden. Zudem ist eine Erhöhung der Gebühren für die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen von 21 Euro auf 46 Euro vorgesehen. Die Tarife für Krankentransporte an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 19:30 Uhr sowie für Notarzteinsätze sollen unverändert bleiben.
Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Abstimmungen mit den Krankenkassen sowie dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bereits stattgefunden haben und zu einvernehmlichen Ergebnissen führten. Der Entwurf sieht vor, dass die Gebührenbedarfsberechnung 2006 zu billigen und die Änderungssatzung zu beschließen.
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