Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0537 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2006. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie des Kommunalverfassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner und Abgabenpflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2006, welcher den Haushaltsplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, lag im Zeitraum vom 17. November 2005 bis zum 25. November 2005 öffentlich aus. Die Verwaltung hält fest, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Mit der vorliegenden Vorlage wird der Prozess zur Behandlung dieser Einwendungen im Rahmen der anstehenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage selbst werden nicht ausgewiesen.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 in Verbindung mit § 81 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.63000.000.510000 - Unterhaltung der Verkehrsflächen und -einrichtungen - 21.11.2005
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