Resolution zur Beibehaltung der Grundschulbezirke
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0570 eine Resolution verabschiedet, mit der die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgefordert wird, die geplanten Abschaffungen der Grundschuleinzugsbezirke zu unterlassen. Die Vorlage bezieht sich auf die Bestrebungen der Landesregierung, die bisherigen Einzugsgebiete für Grundschulen planbar und geordnet bis zum Jahr 2008 abzuschaffen, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.
Die Begründung der Vorlage führt aus, dass die Aufhebung der Bezirke keine Verbesserung des Schulwesens bewirken würde, sondern die Kommunen vor Herausforderungen stellen würde. Ein wesentlicher Aspekt der Argumentation ist die soziale Integration. Die Beibehaltung der Einzugsbezirke wird als Instrument betrachtet, das sicherstellt, dass Kinder aus den jeweiligen nachbarschaftlichen Verhältnissen gemeinsam eine Schule besuchen. Damit soll verhindert werden, dass gesellschaftliche Differenzierungen und soziale Gräben durch die Schulwahl verstärkt werden. Die Vorlage vertritt die Ansicht, dass die geplante Änderung der Schulentwicklungsplanung die langfristigen Integrationsbemühungen der Städte und Gemeinden beeinträchtigen könnte. Der Rat beschließt, diese Resolution zur Beibehaltung der Grundschuleinzugsbezirke an die Landesregierung zu übermitteln.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 52012100573
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Bebauungsplan 141 Gebiet: Schulten-, Woorth-, Strickholtstraße, Brinskamp hier: I. Anregungen zur Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 12.12.2005
- Beratungen der Haushaltssatzung 2006 einschließlich Anlagen 12.12.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 09.12.2005
- Bebauungsplan Nr. 132 Gebiet. Durchholz- / Eikampstraße hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 03.01.2006
- 4.1. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich: Schulstraße hier: Ergebnis der Offenlegung und Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Gladbeck 04.01.2006
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005; hier: Überplanmäßiger Bedarf bei HSt. 2.65000.000.956200 - Horster Straße von Waldorfschule bis Wilhelmstraße - 10.01.2006