Stadtteilentwicklung Rosenhügel Privatisierung des Wohnungsbestandes durch Viterra hier: Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 05/0464 wird die Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk Rosenhügel beantragt. Die Satzung basiert auf den Regelungen des Baugesetzbuches und verfolgt das Ziel, die städtebauliche Eigenart sowie den Schutz von Grün- und Freiflächen zu sichern. Damit soll einer unkontrollierten Nachverdichtung entgegengewirkt werden. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst den Stadtteil Brauck.
Die vorliegende Regelung sieht eine Genehmigungspflicht für den Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen vor. Insbesondere Änderungen an Fassaden oder Dächern sind genehmigungspflichtig, sofern diese ortsbildprägend sind. Eine Ablehnung von Bauvorhaben kann erfolgen, wenn die Anlagen das Ortsbild, die städtebauliche Gestalt oder die Siedlungsstruktur durch ihre geschichtliche, künstlerische oder städtebauliche Bedeutung beeinträchtigen. Unbefugte Änderungen oder Rückbauten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Die Vorlage verweist zudem auf die historische Bedeutung der Siedlung „Auf dem Rosenhügel“, die zwischen 1938 und 1942 zur Bereitstellung von Wohnraum für Arbeitskräfte des Hydrierwerks der Gelsenberg Benzin AG errichtet wurde. Ein städtebauliches Rahmenkonzept soll im kommenden Jahr zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck die Beschlussfassung der Satzung. Finanzielle Auswirkungen werden nach aktueller Einschätzung nicht erwartet.
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