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Beschlussvorlage

Soziale Stadt Brauck hier: Festlegung des Stadterneuerungsgebietes

05/0445 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, den Stadtteil Brauck förmlich als Stadterneuerungsgebiet im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ nach § 171 e BauGB festzulegen. Grundlage für diesen Beschluss ist das im Jahr 2002 erstellte Integrierte Handlungskonzept für den Stadtteil Brauck. Die formelle Festlegung des Eingriffsgebiets erfolgt auf Aufforderung der Bezirksregierung Münster, da für die weitere Durchführung des Programms neben dem Handlungskonzept eine explizite Ausweisung des Gebiets erforderlich ist.

Der Stadtteil Brauck wurde bereits im Dezember 2004 durch das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport in Nordrhein-Westfalen in das Landesprogramm aufgenommen. Seit Beginn der Stadtteilentwicklung Anfang 2005 wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt oder vorbereitet. Dazu gehören die Einrichtung eines Stadtteilbüros, ein Fassadenprogramm in der Bergarbeitersiedlung Brauck A sowie ein Haus- und Hofflächenprogramm. Zudem steht der Umbau des Schulhofes der Schiller-/Rossheideschule bevor, während die Entwicklung des Schulzentrums Brauck derzeit in einem Strategiekonzept geprüft wird.

Durch die Aufnahme in das Programm erhält die Stadt neben der Landesförderung auch einen Finanzierungsanteil des Bundes. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Festlegung des Stadterneuerungsgebietes auf Basis der zeichnerischen Darstellung vom 2. November 2005 vornimmt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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