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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2006

05/0446 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0446 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2006. Der ermittelte Gebührenbedarf der Stadtentwässerung beläuft sich auf 9.299.741 Euro, was einer Reduzierung von 2,13 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus geringeren Personalausgaben, einem sinkenden Bedarf bei der Überprüfung von Kanalisationsanlagen sowie einer Reduzierung der kalkulatorischen Zinsen von 8 auf 7 Prozent, trotz gestiegener Planungs- und Bauleitungskosten sowie erhöhter Abschreibungen.

Hinsichtlich der Berechnungsgrundlagen zeigt die Vorlage einen Rückgang der abgeleiteten Wassermenge, während die Fläche der versiegelten Grundstücke auf Privatgrundstücken einen Anstieg verzeichnet. Daraus ergeben sich folgende Anpassungen der Tarifsätze zum 1. Januar 2006: Die Schmutzwassergebühr für allgemeine Tarifnehmer steigt von 1,46 Euro auf 1,48 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr sinkt hingegen von 0,68 Euro auf 0,66 Euro pro Quadratmeter. Für die Entsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine Senkung des Tarifs von 75,65 Euro auf 62,15 Euro vorgesehen, bedingt durch verminderte Beiträge zur Emschergenossenschaft.

Für einen repräsentativen Privathaushalt mit einer vierköpfigen Musterfamilie erhöht sich die jährliche Kostenbelastung von 380,40 Euro auf 381,80 Euro. Die Vorlage sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.

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