Realsteuerhebesätze 2006 a) Steuerhebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2006 b) Anhebung der Grundsteuerhebesätze A und B
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 05/0452 die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2006 vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Verabschiedung einer Steuerhebesatzsatzung, um die Rechtssicherheit für das kommende Jahr zu gewährleisten, da zum Zeitpunkt der Vorlage noch keine Genehmigung des städtischen Haushalts bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes vorlag.
Nach den Inhalten der Vorlage soll der Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2006 unverändert bleiben. Für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke betrifft, ist eine Anhebung von 170 auf 190 Prozentpunkte vorgesehen. Die Grundsteuer B, welche alle sonstigen bebauten und unbebauten Grundstücke umfasst, soll von 440 auf 460 Prozentpunkte steigen. Die Verwaltung begründet diese Anpassung mit der Verbesserung der Haushaltslage, wobei bei der Grundsteuer B mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 350.000 Euro gerechnet wird.
Die Anhebung der Grundsteuerhebesätze wird mit dem Vergleich zu Nachbargemeinden und größeren kreisangehörigen Gemeinden sowie dem Verweis auf den Handlungsrahmen für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept begründet. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Erhöhung der Grundsteuer B durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes im Gebührenbereich von 8 auf 7 Prozent kompensiert wird. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Satzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für das Jahr 2006 vor.
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