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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4.1Änderung von Ausschussbesetzungen - Ratsfraktion Soziale Liste -Zur Vorlage · 13/0491 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Soziale Liste hat im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0491 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Hintergrund der Anfrage ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus den Gremien.
Der Beschlussentwurf sieht vor, im Schulausschuss personelle Veränderungen vorzunehmen. Hierbei soll ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied gewählt werden, während ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied fungiert. Diese Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung.
Des Weiteren wird eine Neubesetzung im Jugendhilfeausschuss beantragt. Hier soll ein Ratsherr zum stellvertretenden beratenden Mitglied gewählt werden. Die Grundlage für diese Änderung bildet das Gesetz über das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt, nachdem sie im Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung und Empfehlung lag. Finanzielle Auswirkungen durch die vorgeschlagenen Änderungen werden nicht ausgewiesen.
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- 4.2Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 13/0494 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat eine Vorlage zur Änderung der Ausschussbesetzungen vorgelegt, nachdem ein Ratsmitglied mit Wirkung vom 09.11.2013 seine Mandate in verschiedenen Ausschussgremien niedergelegt hat. Durch den Austritt aus der Fraktion endete die Mitgliedschaft des Ratsmitglieds im Haupt- und Finanzausschuss, im Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss sowie im Sportausschuss. Zudem wurden die stellvertretenden Mandate im Umwelt-/Betriebsausschuss, im Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie im Schulausschuss beendet.
Im Rahmen der Neubesetzung schlägt die Fraktion vor, eine Ratsfrau als ordentliches Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss zu berufen. Für den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss ist die Wahl einer Ratsfrau als ordentliches Mitglied sowie eines Ratsherrn als stellvertretendes Mitglied vorgesehen. Im Sportausschuss soll eine Ratsfrau als ordentliches Mitglied und ein Ratsherr als stellvertretendes Mitglied nachrücken. Für die stellvertretenden Positionen im Umwelt-/Betriebsausschuss, im Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie im Schulausschuss wurden entsprechende Nachfolger vorgeschlagen.
Zudem wird die Wahl eines neuen stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Sportausschuss beantragt. Ein Ratsmitglied hat zudem den Antrag gestellt, dem Sportausschuss als beratendes Mitglied anzugehören. Die Vorlage sieht vor, dass die vorgeschlagenen personellen Änderungen gemäß der Gemeindeordnung und des Schulgesetzes NRW umgesetzt werden. Finanzielle Auswirkungen durch diese personellen Veränderungen werden nicht erwartet.
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- 4.3Änderung einer Ausschussbesetzung - BIG-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 13/0513 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0513 des Bürgermeisterbüros behandelt die Änderung einer Ausschussbesetzung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrer Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Gremium.
Auf Vorschlag der BIG-Ratsfraktion soll eine Nachfolge für den vakanten Platz im Ausschuss bestimmt werden. Die Vorlage sieht vor, eine weitere Person zum stellvertretenden Mitglied im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit zu wählen. Die entsprechende Person erfüllt die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen. Die Neubesetzung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Nachfolger gewählt wird, der auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe nominiert wurde, welcher dem ausgeschiedenen Mitglied angehörte.
Mit der Neubesetzung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf zur Entscheidung liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor.
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- 5Beteiligungsbericht 2012 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 13/0454 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0454 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Vorlage des Beteiligungsberichts 2012 im Rat der Stadt Gladbeck. Die Erstellung sowie die jährliche Fortschreibung dieses Berichts sind gemäß § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtend vorgeschrieben. Der Bericht dient dazu, die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt zu erläutern.
Der vorliegende 16. Bericht basiert auf dem Stand vom 31. Dezember 2012 und führt die seit 1997 bestehende Berichterstattung fort. Ein wesentlicher Inhalt des Dokuments betrifft die Beteiligung der Stadt an der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE). In Übereinstimmung mit einem Beschluss des Rates vom 6. Dezember 2012 hat die Stadt Gladbeck ihre Beteiligung an der ELE fortgesetzt und zusätzliche Geschäftanteile erworben. Die entsprechenden Details zur Aufstockung dieser Beteiligung sind im Bericht auf den Seiten 28 bis 38 aufgeführt.
Der Bericht ist dem Rat sowie der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen, wobei auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Amtsblatt und im Internet hingewiesen wird. Der Entwurf sieht vor, dass der Beteiligungsbericht 2012 vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 6ErmächtigungsübertragungenZur Vorlage · 13/0486 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0486 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Zulassung von Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen und Auszahlungen. Grundlage hierfür ist die Gemeindehaushaltsverordnung sowie ein bereits vorliegender Ratsbeschluss vom 6. Dezember 2012.
Im investiven Finanzplan sieht die Vorlage die Übertragung von Mitteln für rentierliche Maßnahmen, insbesondere im Kanalbau, sowie für die Fortführung bereits begonnener Bau- und Beschaffungsmaßnahmen vor. Zudem sind in begründeten Einzelfällen pauschal veranschlagte Mittel für Beschaffungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Einzelmaßnahme sowie kleinere Baumaßnahmen unter 50.000 Euro pro Einzelmaßnahme übertragbar. Mittel für investive Auszahlungen bleiben in der Regel bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung zweckgebunden.
Im konsumtiven Finanzplan sind die Restabwicklung der Verwendung von Rückstellungen aus der Eröffnungsbilanz sowie Auszahlungen aus Verbindlichkeiten, etwa aus Rückstellungen für ausstehende Rechnungen oder unterlassene Instandsetzungen, vorgesehen. Diese Mittel bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Ermächtigungsübertragungen für Aufwendungen sind nicht vorgesehen.
Aufgrund des Haushaltssanierungsplanes 2013 ist der Leitfaden zur Haushaltssicherung weiterhin anzuwenden. Dem Rat ist vor der Inanspruchnahme der übertragenen Ermächtigungen eine Übersicht über die Übertragungen inklusive der finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Da dies voraussichtlich erst im April erfolgen kann, ist eine Verfügung über bestimmte Ermächtigungen bereits mit Eröffnung des Buchungsgeschäftes im Januar 2014 erforderlich. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Übertragung der Haushaltsermächtigungen gemäß dem Beschluss vom Dezember 2012 zugelassen wird, wobei die Inanspruchnahme einzelner Übertragungen vor der Ratsbeschlussfassung der Freigabe durch den Kämmerer bedarf.
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- 7.1Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 13/0483 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0483 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013. Der Antrag sieht die Zustimmung zu Mittelbereitstellungen in einer Gesamthöhe von 1.410.155 Euro vor.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Anwendung von § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Posten ergibt sich aus einer der Vorlage beigefügten Zusammenstellung. Laut dem Entwurf sollen die im Ergebnisplan aufgeführten Beträge für die entsprechenden Aufwendungen und Auszahlungen im genannten Haushaltsjahr freigegeben werden.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungen zur Behandlung des Antrags waren für den 15. November bzw. den 21. November 2013 angesetzt.
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- 7.2Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 13/0502 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0502 des Dezernats II befasst sich mit der Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013. Die Vorlage dient als Grundlage für eine Entscheidung durch den Rat nach den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach den in der Vorlage enthaltenen Zusammenstellungen belaufen sich die beantragten Mittelbereitstellungen auf insgesamt 1.667.155 Euro. Dieser Gesamtbetrag setzt sich aus 1.410.155 Euro im Ergebnisplan sowie 257.000 Euro aus einer weiteren Aufstellung zusammen. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind den beigefügten Listen der Verwaltung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die genannten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen in der Gesamthöhe von 1.667.155 Euro für das Haushaltsjahr 2013 genehmigt. Die Vorlage war zur Vorberatung und Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen.
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- 8Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013Zur Vorlage · 13/0482 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage Nr. 13/0482 ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), wonach solche Ausgaben dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Liste, bezeichnet als Liste 2, enthält die detaillierte Aufstellung der betreffenden Finanzbewegungen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss behandelt und stand zur Entscheidung im Rat. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt ergeben sich aus der bloßen Kenntnisnahme der bereits erfolgten oder geplanten Auszahlungen nicht.
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- 9Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 29. März 2010 hier: Neufassung der Tarifstellen für gebührenpflichtige LeistungenZur Vorlage · 13/0443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Ziel der Vorlage ist die Neufassung der Tarifstellen für gebührenpflichtige Leistungen der Stadt. Die bestehende Verwaltungsgebührensatzung vom 29. März 2010 wird seit dem 1. April 2010 unverändert angewendet.
Nach Angaben der Verwaltung besteht die Notwendigkeit, bestimmte Tarifstellen textlich neu zu definieren oder die Sätze zu modifizieren. Dies soll den aktuellen technischen Möglichkeiten sowie der veränderten Nachfrage Rechnung tragen. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde auch der mit der Leistungserbringung verbundene Aufwand geprüft, was zu Anpassungen der Tarifsätze geführt hat. Die entsprechenden Vorschläge für die Änderungen stammen aus den betroffenen Fachdienststellen.
Die Neufassung der Gebührentarife ist in einer Änderungssatzung sowie einer Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassungen der Tarifstellen dokumentiert. Durch die Neugestaltung der Tarife wird mit einem jährlichen Mehrertrag von etwa 5.000 Euro gerechnet, wobei eine genaue Kalkulation aufgrund der schwer absehbaren Nachfrage nicht möglich ist. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der ersten Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
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- 10Entwässerungsgebühren a) Tarifsätze 2014 b) Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von EntwässerungsgebührenZur Vorlage · 13/0447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Anpassung der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2014 sowie einer Änderung der entsprechenden Satzung.
Die Verwaltung führt aus, dass die Gebührenentwicklung durch den demografischen Wandel und steigende Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft geprägt wird. Während sinkende Einwohnerzahlen zu einer Reduzierung der wasserbezugsrelevanten Mengen führen, steigen die Aufwendungen für den Umbau des Emschersystems. Zudem sind Kostensteigerungen bei der kalkulatorischen Abschreibung, der Verzinsung des Anlagekapitals und den Verwaltungskostenerstattungen zu verzeichnen. Durch die Berücksichtigung von Überdeckungen aus den Vorjahren sollen die Gebühren jedoch stabil gehalten werden.
Für das Jahr 2014 wird vorgeschlagen, die Schmutzwassergebühr von 2,04 € auf 2,08 € pro Kubikmeter zu erhöhen. Im Gegenzug soll die Niederschlagswassergebühr von 0,81 € auf 0,79 € pro Quadratmeter versiegelter Fläche gesenkt werden. Der Tarifsatz für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen soll sich von 72,35 € auf 72,11 € ändern. Insgesamt ergibt sich für einen Musterhaushalt eine jährliche Steigerung der Belastung um etwa 1 %.
Zudem wird eine Änderung der Entwässerungsgebührensatzung beantragt. Diese dient der textlichen Klarstellung, dass die Gebühren grundstücksbezogen sind, um der Rechtsprechung und Empfehlungen des Städte- und Gemeindebunds NRW zu entsprechen. Der Rat soll die Gebührenbedarfsberechnung 2014, die neue Tarifsatzung sowie die Änderungssatzung beschließen.
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Hauptdokument|20131018074110|20131018074115|20131018074120|20131018074128|20131018074134|20131018074138
- 11Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003Zur Vorlage · 13/0459 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0459 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Verabschiedung der dritten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührenstruktur zum 1. Januar 2014.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Jahr 2014 ein korrigierter Gebührenbedarf von 3.977.561 € ermittelt wurde. Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer Vereinfachung der Tarifstruktur, die im Rahmen von Abstimmungen mit den Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften vereinbart wurde. Diese Vereinfachung dient der Umsetzung des elektronischen Abrechnungsverfahrens (DTA-Verfahren).
Die neue Tarifstruktur beschränkt sich auf drei Grundtarife sowie zusätzliche Leistungen. Konkret sieht die Vorlage vor, die Gebühr für Krankentransporte an Werktagen von 70 € auf 185 € anzuheben. Notfalltransporte, einschließlich Krankentransporten in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen, sollen von 329 € auf 448 € steigen. Die Gebühr für Notarzteinsätze wird von 321 € auf 438 € angepasst. Für Fahrten über 35 Kilometer wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 € pro Kilometer vorgesehen.
Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu billigen und die entsprechende Satzungsänderung zu beschließen. Die Einnahmeerwartung soll unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen der Vorjahre den ermittelten Bedarf decken.
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- 12Fortführung der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbHZur Vorlage · 13/0488 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Fortführung ihrer Beteiligung an der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH. Die Stadt hält seit 1990 einen Anteil am Stammkapital in Höhe von 11.759,71 Euro, was einem Anteil von 3,83 Prozent entspricht. Da die aktuelle Beteiligung zum 19. August 2015 befristet ist, sieht die vorliegende Beschlussvorlage eine Verlängerung der Beteiligung um weitere fünf Jahre vor, sodass die Mitgliedschaft bis zum 19. August 2020 fortbestehen soll.
Die WiN fungiert als Projektgesellschaft der Emscher-Lippe-Region und entwickelt regionale Projekte in den Bereichen Chemie und Energie. Durch die Arbeit der Gesellschaft wurden seit 2005 insgesamt 7,7 Millionen Euro an Fördermitteln eingeworben. Neben der Projektarbeit dient der Aufsichtsrat der WiN als politische Plattform für die strategische Ausrichtung der Region. Die finanzielle Beteiligung der Stadt umfasst eine jährliche Zahlung in Höhe von 14.369 Euro sowie mögliche Zusatzzahlungen für Sonderprojekte.
Im Rahmen eines Umstrukturierungsprozesses wird derzeit eine inhaltliche und strukturelle Neuausrichtung der Gesellschaft geprüft. Ziel ist es, die Prozesse und Projekte der Region besser zu unterstützen und die Schnittstelle zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Region zu stärken. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass bis Mitte 2014 in Kooperation mit den beteiligten Städten eine integrierte Gesamtstrategie für die Emscher-Lippe-Region entwickelt wird.
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- 13Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12. Dezember 1997 hier: Generelle Anrechnung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)Zur Vorlage · 13/0455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0455 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine Änderung der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die Regelung zur Anrechnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) auf die Musikschulgebühren.
Nach einem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit vom 19. Februar 2013 sollen künftig vorrangig Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Abzug gebracht werden, bevor Vergünstigungen über die Gladbeck-Card gewährt werden. Der Rabatt der Gladbeck-Card soll sich somit nur noch auf den Restbetrag beziehen, der nach Abzug der BuT-Leistungen verbleibt. Das Amt für Bildung und Erziehung setzt diese Vorgabe durch die Neufassung der Entgeltordnung um.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Änderung der Entgeltordnung keine Einnahmeverluste entstehen. Mögliche Mehreinnahen, die sich aus dem geänderten Abrechnungsverfahren ergeben könnten, werden als nicht kalkulierbar und im Geringfügigkeitsbereich liegend eingestuft. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderung der Ordnung vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung im Schulausschuss und zur Entscheidung in den Rat eingebracht.
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- 14Änderung der 'Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Gladbeck' hier: Generelle Anrechnung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)Zur Vorlage · 13/0427 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0427 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die neue Regelung zur Anrechnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Nach einem Beschluss des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit vom 19. Februar 2013 sollen künftig vor der Gewährung von Vergünstigungen durch die Gladbeck-Card mögliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Abzug gebracht werden. Die Umsetzung erfolgt so, dass die Leistungen des BuT vorrangig berücksichtigt werden, bevor der Rabatt der Gladbeck-Card auf den verbleibenden Restbetrag angewendet wird.
Zusätzlich umfasst die Vorlage eine redaktionelle Überarbeitung des Paragraphen 4 der aktuellen Entgeltordnung. Diese Anpassung ist notwendig geworden, um die rechtlichen Änderungen durch die Aussetzung der Wehrpflicht, den Wegfall des Zivildienstes sowie die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes abzubilden.
Die Verwaltung gibt an, dass durch die Änderung der Entgeltordnung keine Einnahmeverluste entstehen. Mögliche Mehreinnahmen aus dem neuen Abrechnungsverfahren werden als nicht kalkulierbar und im Geringfügigkeitsbereich eingestuft. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der sechsten Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule vor.
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- 15Änderung der 'Entgeltordnung der Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck' hier: Generelle Anrechnung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)Zur Vorlage · 13/0429 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0429 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung der Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung zur Anrechnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Grundlage für die Anpassung ist ein Beschluss des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit vom 19. Februar 2013. Dieser legt fest, dass künftig vorrangig mögliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Abzug zu bringen sind, bevor Vergünstigungen über die Gladbeck-Card gewährt werden. Die Gladbeck-Card soll lediglich auf den verbleibenden Restbetrag Anwendung finden. Der Fachbereich Kultur setzt diese Vorgabe durch die vorliegende Änderung der Entgeltordnung um.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage ausgeführt, dass durch die Änderung der Entgeltordnung keine Einnahmeverluste entstehen. Mögliche Mehreinnahmen, die sich aus dem neuen Abrechnungsverfahren ergeben könnten, werden als nicht kalkulierbar und im Geringfügigkeitsbereich liegend eingestuft. Da keine Erfahrungswerte oder Daten vorliegen, sind Schätzungen über etwaige Beträge nicht möglich. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der dritten Änderung der Entgeltordnung der Jugendkunstschule vor.
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- 16Vertrag zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Gladbeck über die abweichende Nutzung einer Umladeanlage für BioabfälleZur Vorlage · 13/0460 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0460 regelt den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Gladbeck bezüglich der Nutzung einer Umladeanlage für Bioabfälle. Hintergrund der Vorlage ist eine geplante Neuorganisation der Bioabfallentsorgung durch den Kreis Recklinghausen. Ab dem 1. Januar 2014 beabsichtigt der Kreis, Teile der Entsorgungspflicht auf den Kreis Borken zu übertragen. In diesem Zusammenhang sieht die aktuelle Satzung des Kreises Recklinghausen vor, dass für die Anlieferung von Bioabfällen aus Gladbeck künftig primär die Umschlaganlage in Herten genutzt werden soll.
Um die Logistikkosten und damit die Abfallbeseitigungsgebühren für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) stabil zu halten, sieht der Vertrag eine abweichende Nutzung vor. Der Kreis Recklinghausen räumt der Stadt Gladbeck das Recht ein, Bioabfälle weiterhin an der Umladeanlage in der Stollenstraße anzuliefern. Von dort aus erfolgt der Weitertransport zur Abfallbeseitigungsanlage in Gescher durch die Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland (EGW) oder ein beauftragtes Unternehmen, wobei für den ZBG keine Kosten für diesen Transport entstehen.
Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von zehn Jahren mit einer Verlängerungsoption ausgelegt, um Planungssicherheit für die beteiligten Kreise und Kommunen zu gewährleisten. Die Wirksamkeit der Vereinbarung ist an die Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kreisen Recklinghausen und Borken gebunden. Zudem ist vorgesehen, dass der ZBG einen separaten Vertrag mit der Heidelbach Metall Recycling GmbH über die Nutzung der Anlage abschließt. Sollte die Nutzung der Anlage in Gladbeck nicht mehr möglich oder zumutbar sein, bleibt die Anlieferung in Herten als Alternative bestehen.
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- 17Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 13/0461 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist die rechtliche Klarstellung der Gebührenpflicht sowie die Anpassung an aktuelle rechtliche Empfehlungen.
Im Rahmen der Änderung von § 21 Abs. 1 soll die Voraussetzung gestrichen werden, dass Abfallgefäße zur Abfallüberlassung bereitgestellt werden müssen. Die Gebührenpflicht soll künftig bereits dann ausgelöst werden, wenn dem Benutzer Abfallgefäße zur Verfügung stehen oder vorhanden sind und das Grundstück turnusmäßig von den Müllfahrzeugen angefahren wird. Damit soll verhindert werden, dass die Gebührenpflicht durch das Nichtbereitstellen oder Nichtbefüllen von Gefäßen umgangen werden kann.
Zudem ist eine Ergänzung in § 21 Abs. 1 vorgesehen, die festlegt, dass Abfallentsorgungsgebühren grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sind. Diese sollen gemäß § 6 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Diese textliche Klarstellung orientiert sich an Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW und dient der Stärkung des kommunalen Forderungsmanagements.
Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Betriebsausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt. Es werden keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Erfolg oder die Vermögensplanung der Stadt erwartet.
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- 18Abfallbeseitigungsgebühren 2014; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 13/0462 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0462 des Zentralen Betriebshofs betrifft die Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie die Festsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren für das Jahr 2014. Für die kostenrechnende Einrichtung wird ein Gebührenbedarf von 6.560.383 € veranschlagt, wobei die Auflösung vorhandener Gebührenrücklagen in Höhe von 492.252 € bereits berücksichtigt ist.
Die Kalkulation sieht Anpassungen der Gebühren vor, die je nach Behältergröße zwischen 7,29 % für 60-Liter-Behälter und 9,17 % für Großbehälter ab 660 Litern liegen. Als wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung wird die geplante Erhöhung der Kreisgebühr des Kreises Recklinghausen für Restabfall von 127,00 € auf 137,50 pro Tonne angeführt. Demgegenüber steht eine Senkung der Gebühr für Bioabfall von 88,61 € auf 77,35 pro Tonne, wobei dieser Effekt durch die Wegfall der kostenfreien Nutzung der Umschlagstation für Bioabfälle teilweise kompensiert wird.
Die Verwaltung führt an, dass die Gebührenentwicklung durch gestiegene Lohnkosten sowie höhere Dieselpreise seit dem Jahr 2009 beeinflusst wird. Die neuen Tarife sind so konzipiert, dass sie eine volle Kostendeckung gewährleisten. Für die Berechnung der Gebühren werden Planwerte für Restabfall, Sperrmüll, Holz und Bioabfall herangezogen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zur Kenntnis nehmen, billigen und die neue Tarifsatzung beschließen.
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- 19Straßenreinigungsgebühren 2014; Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 13/0463 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0463 sieht eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 sowie eine Änderung der entsprechenden Satzung vor. Laut der Gebührenbedarfsberechnung des Zentralen Betriebshofs sinkt der Bedarf für 2014 auf 1.336.892 Euro, da keine Ausgleichszahlungen für Unterdeckungen aus Vorjahren mehr erforderlich sind. In der Folge sollen die Gebührentarife reduziert werden. Für Straßen außerhalb der Innenstadt sinkt der Satz von 3,46 Euro auf 3,37 Euro pro laufendem Frontmeter. Im Innenstadtbereich verringert sich der Tarif von 6,48 Euro auf 6,44 Euro pro Frontmeter und Reinigung. Ein Überschuss aus dem Jahr 2012 soll dabei nicht eingesetzt, sondern als Rücklage für die Gebührenstabilität in den Folgejahren vorgehalten werden.
Parallel dazu ist eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geplant. In der Regelung zur Winterwartungspflicht der Anlieger sollen die Zeiten der Räum- und Streupflicht an die Zeiten des Hauptverkehrs angepasst werden, um die Haftung der Stadt zu regeln. Zudem soll die Satzung um eine textliche Klarstellung ergänzt werden, dass Straßenreinigungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Das zugehörige Straßenverzeichnis wird aufgrund neuer Widmungen aktualisiert, unter anderem durch die Aufnahme der Möllerstraße sowie bestimmter Verbindungswegstücke in die Liste der regelmäßig durch die Stadt zu reinigenden Flächen. Auch die Adolf-Reichwein-Straße wird aufgrund ihres Status als verkehrsberuhigter Bereich in das Verzeichnis für die Reinigung durch Grundstückseigentümer aufgenommen.
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Hauptdokument|20131025073412|20131025073443|20131025073502|20131025073515
- 20Friedhofsgebühren 2014; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 13/0464 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0464 des Zentralen Betriebshofs sieht eine Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2014 vor. Die Verwaltung empfiehlt, die Gebühren an den festgestellten Bedarf für das kommende Jahr anzupassen, welcher um 2,56 % höher liegt als im Vorjahr. In die Berechnung wurde ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2012 in Höhe von 91.463,00 € eingestellt.
Dieser Ausgleichsbetrag ist für spezifische Einzelmaßnahmen vorgesehen. Geplant ist der Einbau eines Behinderten-WC auf dem Friedhof Rentfort, um die bestehende sanitäre Anlage barrierefrei nutzbar zu machen. Zudem sollen Sanierungsarbeiten am Betriebsgebäude des Friedhofs Rentfort durchgeführt werden, die den Austausch von Fenstern sowie den Einbau elektrisch belüfteter Spinde umfassen.
Die Gebührenänderungen betreffen verschiedene Leistungsgruppen. Bei der Grabbereitung sind Erhöhungen zwischen 3,00 € und 22,00 € vorgesehen, während die Kosten für Grabstätten um 8,00 € bis 67,00 € steigen. Auch bei der Nutzung der Leichenzelle, der Trauerhalle, der Verlängerung von Nutzungsrechten sowie bei Einebnungen ergeben sich Anpassungen der Tarife.
Die Verwaltung geht von einer stabilen Nachfrage aus, wobei die Gesamtzahl der Bestattungen mit 820 Fällen für das Jahr 2014 unverändert angenommen wird, jedoch ein Anstieg der Aschebeisetzungen gegenüber den Erdbestattungen erwartet wird. Der Rat soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Friedhofsgebührensatzung billigen.
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Hauptdokument|20131025081257|20131025081323|20131025081524|20131025081535|20131025081548
- –Haushaltsberatungen 2014
- 21Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2014Zur Vorlage · 13/0485 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 13/0485 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 7. Oktober 2013 bis zum 21. November 2013 öffentlich aus. Die Vorlage sieht vor, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie der Entscheidung im Rat.
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- 22Beratung der Haushaltssatzung 2014 einschließlich Anlagen/Wirtschaftsplan Zentraler Betriebshof Gladbeck
- 22.aBeratung der Haushaltssatzung 2014 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 13/0484 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0484 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2014 der Stadt Gladbeck. Der Entwurf, der bereits im September 2013 vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den Teilplänen und dem Haushaltssanierungsplan. Ergänzt wird der Plan durch verschiedene Anlagen, darunter einen Vorbericht, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Verbindlichkeiten, Eigenkapitalentwicklung sowie die Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen.
Im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans wird festgehalten, dass das Ziel, bis 2018 einen Haushaltsausgleich mit Landesmitteln und bis 2021 einen Ausgleich ohne Landesmittel zu erreichen, laut Plan erreicht wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bestimmte Maßnahmen, wie die Reduzierung der Rechtsberatungskosten und die Erhebung einer Kulturförderabgabe, nicht umsetzbar sind.
Zudem wird auf notwendige Änderungen im Ergebnisplan hingewiesen, die unter anderem die Berechnung der Kreisumlage, die Anpassung von Gebühren sowie Korrekturen der Aufwandsbedarfe im Bereich Asyl und bei baulichen Unterhaltungen in Schulen und Sportstätten betreffen. Ein entsprechendes Änderungsverzeichnis wird nachgereicht. Der Entwurf liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet öffentlich aus. Der Industrie- und Handelskammer wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.
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- 22.a.1Haushalt 2014 ÄnderungsverzeichnisZur Vorlage · 13/0500 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen zum Haushalt 2014 enthält ein erstes Änderungsverzeichnis, das die Entwicklungen seit der Aufstellung des Haushaltsentwurfes berücksichtigt. Die Anpassungen beziehen sich auf den Ergebnisplan sowie auf den Zeitraum der Haushaltsplanfortschreibung bis zum Jahr 2021.
Im Ergebnisplan 2014 werden verschiedene finanzielle Veränderungen aufgeführt. Eine Neuberechnung der Kreisumlage führt im Zeitraum von 2018 bis 2021 zu einer Entlastung. Im Bereich des Jugendamtes ergeben sich durch die Neuveranschlagung der Weiterleitung von Zuschüssen für U-3-Maßnahmen sowie durch Änderungen der Kostenbeitragspflicht Veränderungen in Höhe von etwa 230.000 Euro an Aufwand und 250.000 Euro an Mindereinnahmen. Zudem werden die angekündigte Dividenden-Absenkung von RWE mit einer Netto-Belastung von rund 900.000 Euro im Jahr 2014 und 1,2 Millionen Euro ab 2015 sowie ein erhöhter Erhaltungsaufwand für Schule und Sport in Höhe von 700.000 Euro berücksichtigt. Entlastungen ergeben sich durch Anpassungen beim Gebührenbedarf im Rettungsdienst und bei der Abwasserbeseitigung.
Die Gewerbesteuer hat sich gegenüber der Planung verschlechtert, wobei die Verwaltung auf eine weitere Reduzierung des Ansatzes für 2014 verzichtet. Für die Jahre bis 2019 zeigt sich eine Verschlechterung der Haushaltslage, während für 2020 und 2021 eine geringe Verbesserung prognostiziert wird. Im investiven Finanzplan erhöht sich der Kreditbedarf für 2014 um 105.000 Euro für die Unterbringung der RAA an der Rosshei-deschule.
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Hauptdokument|20131107164238|20131107164305|20131107164326|20131107164345|20131107164356|20131107164408
- 22.a.2Beratung der Haushaltssatzung 2014 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 13/0514 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0514 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sowie der dazugehörigen Anlagen. Der Entwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2014 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der im Beratungsprozess entstandenen Änderungen zu beschließen.
Die Vorlage umfasst eine überarbeitete Fassung der Haushaltssatzung sowie ein Gesamtänderungsverzeichnis. Dieses Verzeichnis beinhaltet den Ergebnisplan, den konsumtiven Finanzplan, den investiven Finanzplan und ein Verzeichnis der Haushaltsvermerke. In die Neufassung sind alle von der Verwaltung benannten Änderungsnotwendigkeiten sowie die Ergebnisse der Beratungen aus dem Haupt- und Finanzausschuss eingegangen.
Zusätzlich zur Haushaltssatzung liegen eine Planfortschreibung der Daten für den Zeitraum der Haushaltssanierungsplanung von 2018 bis 2021, eine Neufassung der Übersicht über die Einzelmaßnahmen der Haushaltssanierungsplanung sowie eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals vor. Die Vorlage ist als Entscheidungsvorlage für den Rat konzipiert.
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Hauptdokument|20131120160601|20131120160615|20131120160619|20131120160639|20131120160646|20131120160658
- 22.bWirtschaftsplan 2014 - ZBGnicht öffentlich
- 23Stellenplan 2014Zur Vorlage · 13/0446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2014 der Stadt Gladbeck sieht ein Gesamtstellenvolumen von 759,9 Stellen vor, was einer geringfügigen Änderung gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Einrichtung von 13,5 neuen Stellen wird durch die Streichung von 4,72 Stellen sowie die Umsetzung von 8,92 sogenannten kw-Vermerken ausgeglichen. Finanziell resultiert daraus ein struktureller Mehraufwand von etwa 330.000 Euro. Dieser setzt sich aus Einsparungen in Höhe von 422.320 Euro, Mehraufwendungen durch Stellenumwandlungen von 68.910 Euro und Kosten für Stelleneinrichtungen von 683.400 Euro zusammen, wobei rund 350.000 Euro der Einrichtungskosten durch Landesmittel oder Krankenkassen refinanziert werden sollen.
Die Einsparungen von 10,61 Planstellen ergeben sich aus der Privatisierung der Gebäudereinigung, der Neuorganisation der Schulverpflegung sowie Optimierungen im Amt für Jugend und Familie. Neue Stellen sind für die Feuerwehr, den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie die U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Im Bereich der Beamtenstellen führte eine Neubewertung von 103 Stellen zu einer Veränderung der Ausweisungen.
Zudem schlägt die Verwaltung vor, die Umwandlung von sechs Vollzeitstellen in Kindertageseinrichtungen von der Entgeltgruppe S 3 in die Gruppe S 6 TVöD vorzunehmen, um dem Kinderbildungsgesetz zu entsprechen. Hinsichtlich der Aufgaben des Pflegekinderdienstes und der Amtsvormundschaften wird vorgeschlagen, Stellenumwandlungen nach Entgeltgruppe S 14 zunächst zurückzustellen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2014 gemäß der vorliegenden Anlage vor.
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- 24Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der BIG-Ratsfraktion - Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten -
- 25Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der SPD-Ratsfraktion und Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Verabschiedung einer Resolution zum Thema ' Lärmsanierung an der Hamm-Osterfelder-Bahnlinie' -
- 26Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Ratsfraktion Soziale Liste - Weihnachtsamnestie für Energiesperren-Opfer -
- 27Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 28Mitteilungen des Bürgermeisters
- 29Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 30Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 31Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 32Beteiligung an Gelsellschaftennicht öffentlich
- 33Auflösung einer Gesellschaftnicht öffentlich
- 34Übernahme einer Bürgschaftnicht öffentlich
- 35Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 36Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich