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Beschlussvorlage

Abfallbeseitigungsgebühren 2014; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

13/0462 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0462 des Zentralen Betriebshofs betrifft die Neufassung der Tarifsatzung für die Abfallentsorgung sowie die Festsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren für das Jahr 2014. Für die kostenrechnende Einrichtung wird ein Gebührenbedarf von 6.560.383 € veranschlagt, wobei die Auflösung vorhandener Gebührenrücklagen in Höhe von 492.252 € bereits berücksichtigt ist.

Die Kalkulation sieht Anpassungen der Gebühren vor, die je nach Behältergröße zwischen 7,29 % für 60-Liter-Behälter und 9,17 % für Großbehälter ab 660 Litern liegen. Als wesentlicher Faktor für die Kostenentwicklung wird die geplante Erhöhung der Kreisgebühr des Kreises Recklinghausen für Restabfall von 127,00 € auf 137,50 pro Tonne angeführt. Demgegenüber steht eine Senkung der Gebühr für Bioabfall von 88,61 € auf 77,35 pro Tonne, wobei dieser Effekt durch die Wegfall der kostenfreien Nutzung der Umschlagstation für Bioabfälle teilweise kompensiert wird.

Die Verwaltung führt an, dass die Gebührenentwicklung durch gestiegene Lohnkosten sowie höhere Dieselpreise seit dem Jahr 2009 beeinflusst wird. Die neuen Tarife sind so konzipiert, dass sie eine volle Kostendeckung gewährleisten. Für die Berechnung der Gebühren werden Planwerte für Restabfall, Sperrmüll, Holz und Bioabfall herangezogen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zur Kenntnis nehmen, billigen und die neue Tarifsatzung beschließen.

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