Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom 29. März 2010 hier: Neufassung der Tarifstellen für gebührenpflichtige Leistungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren vor. Ziel der Vorlage ist die Neufassung der Tarifstellen für gebührenpflichtige Leistungen der Stadt. Die bestehende Verwaltungsgebührensatzung vom 29. März 2010 wird seit dem 1. April 2010 unverändert angewendet.
Nach Angaben der Verwaltung besteht die Notwendigkeit, bestimmte Tarifstellen textlich neu zu definieren oder die Sätze zu modifizieren. Dies soll den aktuellen technischen Möglichkeiten sowie der veränderten Nachfrage Rechnung tragen. Im Zuge dieser Überarbeitung wurde auch der mit der Leistungserbringung verbundene Aufwand geprüft, was zu Anpassungen der Tarifsätze geführt hat. Die entsprechenden Vorschläge für die Änderungen stammen aus den betroffenen Fachdienststellen.
Die Neufassung der Gebührentarife ist in einer Änderungssatzung sowie einer Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassungen der Tarifstellen dokumentiert. Durch die Neugestaltung der Tarife wird mit einem jährlichen Mehrertrag von etwa 5.000 Euro gerechnet, wobei eine genaue Kalkulation aufgrund der schwer absehbaren Nachfrage nicht möglich ist. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der ersten Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung vor. Die Vorlage wurde zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 130810100454
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20131107120726
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20131107120730
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