Änderung der 'Entgeltordnung der Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck' hier: Generelle Anrechnung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0429 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Entgeltordnung der Jugendkunstschule der Stadt Gladbeck vor. Gegenstand der Änderung ist die Neuregelung zur Anrechnung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Grundlage für die Anpassung ist ein Beschluss des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit vom 19. Februar 2013. Dieser legt fest, dass künftig vorrangig mögliche Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Abzug zu bringen sind, bevor Vergünstigungen über die Gladbeck-Card gewährt werden. Die Gladbeck-Card soll lediglich auf den verbleibenden Restbetrag Anwendung finden. Der Fachbereich Kultur setzt diese Vorgabe durch die vorliegende Änderung der Entgeltordnung um.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage ausgeführt, dass durch die Änderung der Entgeltordnung keine Einnahmeverluste entstehen. Mögliche Mehreinnahmen, die sich aus dem neuen Abrechnungsverfahren ergeben könnten, werden als nicht kalkulierbar und im Geringfügigkeitsbereich liegend eingestuft. Da keine Erfahrungswerte oder Daten vorliegen, sind Schätzungen über etwaige Beträge nicht möglich. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der dritten Änderung der Entgeltordnung der Jugendkunstschule vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 132609100440
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20131002161025
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Kulturausschuss
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