Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Änderung der Abfallwirtschaftssatzung

13/0461 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist die rechtliche Klarstellung der Gebührenpflicht sowie die Anpassung an aktuelle rechtliche Empfehlungen.

Im Rahmen der Änderung von § 21 Abs. 1 soll die Voraussetzung gestrichen werden, dass Abfallgefäße zur Abfallüberlassung bereitgestellt werden müssen. Die Gebührenpflicht soll künftig bereits dann ausgelöst werden, wenn dem Benutzer Abfallgefäße zur Verfügung stehen oder vorhanden sind und das Grundstück turnusmäßig von den Müllfahrzeugen angefahren wird. Damit soll verhindert werden, dass die Gebührenpflicht durch das Nichtbereitstellen oder Nichtbefüllen von Gefäßen umgangen werden kann.

Zudem ist eine Ergänzung in § 21 Abs. 1 vorgesehen, die festlegt, dass Abfallentsorgungsgebühren grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sind. Diese sollen gemäß § 6 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Diese textliche Klarstellung orientiert sich an Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes NRW und dient der Stärkung des kommunalen Forderungsmanagements.

Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Betriebsausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt. Es werden keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Erfolg oder die Vermögensplanung der Stadt erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Verwandte Vorlagen

Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss/ZBG

Alle Vorlagen aus Oktober 2013 · Archiv nach Monat