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Beschlussvorlage

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003

13/0459 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0459 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Verabschiedung der dritten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Gebührenstruktur zum 1. Januar 2014.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Jahr 2014 ein korrigierter Gebührenbedarf von 3.977.561 € ermittelt wurde. Die Anpassung der Gebühren basiert auf einer Vereinfachung der Tarifstruktur, die im Rahmen von Abstimmungen mit den Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften vereinbart wurde. Diese Vereinfachung dient der Umsetzung des elektronischen Abrechnungsverfahrens (DTA-Verfahren).

Die neue Tarifstruktur beschränkt sich auf drei Grundtarife sowie zusätzliche Leistungen. Konkret sieht die Vorlage vor, die Gebühr für Krankentransporte an Werktagen von 70 € auf 185 € anzuheben. Notfalltransporte, einschließlich Krankentransporten in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen, sollen von 329 € auf 448 € steigen. Die Gebühr für Notarzteinsätze wird von 321 € auf 438 € angepasst. Für Fahrten über 35 Kilometer wird eine zusätzliche Gebühr von 2,50 € pro Kilometer vorgesehen.

Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnung 2014 zu billigen und die entsprechende Satzungsänderung zu beschließen. Die Einnahmeerwartung soll unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen der Vorjahre den ermittelten Bedarf decken.

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