Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 13/0485 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit den Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2014. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der öffentlichen Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 7. Oktober 2013 bis zum 21. November 2013 öffentlich aus. Die Vorlage sieht vor, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden. Die Vorlage dient der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie der Entscheidung im Rat.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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