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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 10.10.2019
- 4Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen -Zur Vorlage · 19/0455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 19/0455 eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied für den Ausschuss zu wählen.
Gemäß der vorliegenden Vorlage soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen werden. Durch diese personelle Veränderung ändert sich die Zusammensetzung des Gremiums in der Gruppe der ordentlichen Mitglieder aus Ratsmitgliedern von bisher fünf auf vier Personen, während die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus sachkundigen Bürgern auf vier steigt. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder aus den Ratsfraktionen bleibt bei sieben, und die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder aus sachkundigen Bürgern verbleibt bei zwei.
Die Vorlage stützt sich auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des SGB XIII und des AG-KJHG, welche den Prozess der Nachwahl bei vorzeitigem Ausscheiden von Mitgliedern regeln. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung erfüllt die nominierte Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl.
Für die vorgeschlagene Änderung der Ausschussbesetzung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des neuen ordentlichen Mitglieds sowie die Festlegung der neuen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses vor.
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- 5Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitgliederversammlung 2020Zur Vorlage · 19/0390 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0390 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 25. und 26. Mai 2020 in Essen stattfindet. Gemäß der Satzung des Städtetages NRW und der Einwohnerstatistik ist die Stadt Gladbeck berechtigt, fünf Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten teilnimmt. Für die Besetzung der weiteren vier Plätze ist das Verfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden. Nach der Berechnung der Sitzverteilung ergibt sich für die Fraktionen folgendes Ergebnis: Die SPD-Fraktion erhält zwei Abgeordnete, die CDU-Fraktion einen Abgeordneten und die Fraktion aus Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion Die Linke jeweils einen Abgeordneten. Aufgrund der mathematischen Verteilung liegt bei der Besetzung des letzten Sitzes eine Pattsituation zwischen den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor, die im Falle eines fehlenden einvernehmlichen Wahlvorschlags durch einen Losentscheid zu lösen ist.
Zusätzlich zum Entwurf der Delegiertenbesetzung umfasst die Vorlage die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die teilnehmenden Personen. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 6Jahresabschluss 2018Zur Vorlage · 19/0438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0438 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2018. Der Entwurf umfasst die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die entsprechenden Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist der Entwurf dem Rat zur Prüfung vorzulegen, welcher diesen anschließend an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2018 weist einen Überschuss von 0,5 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt unter dem geplanten Jahresüberschuss von 0,<0xE2><0x80><0xAF>07 Millionen Euro, stellt jedoch eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahresdefizit von 5,0 Millionen Euro dar. Wesentliche Faktoren für die Entwicklung waren im Personaletat Mehraufwendungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro, die primär auf erhöhte Zuführungen zu Pensions-, Beihilfe-, Urlaubs- und Überstundenrückstellungen zurückzuführen sind. Demgegenüber standen Ertragsverbesserungen von rund 5,7 Millionen Euro, welche maßgeblich durch höhere Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 4,0 Millionen Euro sowie Erstattungen des kommunalen Finanzierungsanteils an der Vestischen Arbeit in Höhe von 0,6 Millionen Euro zustande kamen.
Durch den Jahresüberschuss verringerte sich die bilanzielle Überschuldung auf 124,9 Millionen Euro. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Stadt als Stärkungspaktkommune ab dem Jahr 2018 keine weiteren Haushaltsdefizite mehr erwirtschaften darf und die Überschuldung mittelfristig durch Haushaltsüberschüsse zurückzuführen ist.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 7Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahme 14.3 im Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 19/0463 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0463 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Umsetzung einer Maßnahme des Haushaltssanierungsplans 2019. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Zweckverband Gebietsbereinigung (ZBG) im Jahr 2019 eine Gewinnabführung in Höhe von 350.000 Euro an den städtischen Haushalt leistet. Da im Jahresabschluss 2018 jedoch aufgrund von Fehlbeträgen in der Abfallentsorgung und im Fettabbau kein Überschuss erwirtschaftet wurde, ist eine direkte Abführung aus dem Jahresergebnis nicht möglich.
Um die Vorgaben des Stärkungspaktes sowie die Anforderungen der Bezirksregierung Münster zu erfüllen, sieht das vorgeschlagene Verfahren einen Rückgriff auf das Eigenkapital des ZBG vor. Dabei sollen 350.000 Euro aus dem Eigenkapital des Verbandes an den städtischen Haushalt ausgeschüttet werden, was als ertragswirksame Einnahme für die Stadt verbucht wird. Im Gegenzug soll die Stadt Gladbeck zeitgleich eine Kapitaleinlage in gleicher Höhe an den ZBG leisten. Durch diesen Vorgang wird die stille Reserve des Verbandes in der städtischen Bilanz reduziert, während der Beteiligungsbuchwert der Stadt steigt. Das Eigenkapital des ZBG bleibt durch die gleichzeitige Einlage unverändert.
Die Verwaltung beantragt die Zustimmung des Rates zur außerplanmäßigen investiven Auszahlung von 350.000 Euro. Die Deckung der Mittel soll über vorhandene Haushaltsmittel im Bereich der investiven Maßnahmen erfolgen. Das Vorhaben wurde bereits mit der Betriebsleitung des ZBG sowie dem zuständigen Betriebsausschuss abgestimmt.
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- 8Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2019 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 011402 (Städtische Versicherungsangelegenheiten) Sonstige ordentliche AufwendungenZur Vorlage · 19/0445 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0445 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019, die im Produkt 011402 für städtische Versicherungsangelegenheiten anfallen.
Hintergrund der Entscheidung ist ein gestiegener Bedarf bei den gesetzlichen Ausgaben an die Unfallkasse. Aufgrund erhöhter Unfallzahlen haben sich die Versicherungsbeiträge um 120.000,00 Euro erhöht. Die Mittel werden benötigt, um die Zahlung des Beitrags für das vierte Quartal in Höhe von 217.687,48 Euro sicherzustellen. Da die Unfallkasse den Betrag im Rahmen eines Lastschriftverfahrens zum 15. November 2019 einzieht, konnte die Entscheidung nicht bis zur regulären Ratssitzung im Dezember abgewartet werden. Da in den anderen Ämtern des zuständigen Dezernats keine Deckungsmittel zur Verfügung standen, wurde die Dringlichkeitsentscheidung bereits am 31. Oktober 2019 getroffen.
Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Einbuchung der Mittel in Höhe von 120.000,00 Euro soll auf der entsprechenden Buchungsstelle erfolgen. Zur Deckung des Bedarfs werden Mittel aus der Kredit- und Rücklagenbewirtschaftung sowie Zinsen sonstiger öffentlicher Sonderrechnungen eingesetzt.
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- 9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2019 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 020701 (Brandschutz) Unterhaltung von FahrzeugenZur Vorlage · 19/0446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0446 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 für das Produkt 020701 im Bereich Brandschutz, konkret für die Unterhaltung von Fahrzeugen.
Die Grundlage der Vorlage ist eine am 20. November 2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied. Diese Entscheidung begründet den Bedarf mit Mehrkosten bei der Unterhaltung von Fahrzeugen, Geräten und Gebäuden in Höhe von 60.000,00 Euro. Die Verwaltung führt aus, dass es sich bei diesen Mehrausgaben ausschließlich um Betriebskosten handelt und bereits Rechnungen über mehr als 20.000,00 Euro zur Zahlung vorliegen. Die Bereitstellung der Mittel wird als notwendig für den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr angegeben.
Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Mittel in Höhe von 60.000,00 Euro sollen auf der Buchungsstelle 020701.525100 eingebucht werden. Zur Deckung der Ausgaben werden Mittel aus der Kredit- und Rücklagenbewirtschaftung der Buchungsstelle 160101.551600 verwendet. Die Vorlage wurde zur Vorberatung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat vorgelegt.
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- 10Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2a und 2b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 19/0439 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 19/0439 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019.
Gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind derartige Ausgaben, die die Grenze der Erheblichkeit nicht überschreiten, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Vorlage umfasst die Zusammenstellung der entsprechenden Listen 2a und 2b.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen. Eine klimarelevante Auswirkung der Vorlage ist nicht ersichtlich. Die Zuständigkeit für die Vorberatung und Empfehlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss, während die Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 11Entwässerungsgebührensätze 2020Zur Vorlage · 19/0378 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0378 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2020 vor. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ beläuft sich nach Abzug der Erlöse und des Stadteigenanteils auf insgesamt 15,4 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 0,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Wesentliche Kostenfaktoren sind die erhöhten Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie eine geringfügige Kostensteigerung bei den kalkulatorischen Abschreibungen. Ein Teil des Kostenanstiegs wird durch Überschüsse aus dem Jahr 2018 sowie durch gesunkene kalkulatorische Zinsen ausgeglichen.
Aufgrund der Veränderungen bei den Kosten und den Gebührenmaßstäben ist eine Änderung der Tarife vorgesehen. Die Schmutzwassergebühr soll sich um 13 Cent pro Kubikmeter von bisher 2,56 Euro auf 2,69 Euro erhöhen. Grund hierfür ist unter anderem eine geringere Frischwasserbezugsmenge. Die Niederschlagswassergebühr soll um 2 Cent pro Quadratmeter befestigter Fläche von bisher 1,02 Euro auf 1,04 Euro steigen. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen auf 80,19 Euro festgesetzt. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des Kostendeckungsgebots nach dem Kommunalabgabengesetz. Der Rat soll die Gebührenberechnungen sowie die neue Gebührensatzung beschließen.
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Hauptdokument|20191022141913|20191022141919|20191022141923|20191023103722|20191022141932-1|20191022141933-2|20191022141933-3
- 12Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck I. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000 in der Fassung der Änderung vom 05.04.2017 II. Änderung des Verwarnungsgeldkataloges in der Fassung vom 09.05.2018 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck hier: Erhöhung der Buß-/VerwarnungsgeldsätzeZur Vorlage · 19/0453 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0453 sieht eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck sowie eine Anpassung des Verwarnungsgeldkataloges vor. Ziel der Vorlage ist die Festlegung klarer Verhaltensregeln und die Anpassung der Bußgeldrahmen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen sollen die Sätze für das Wegwerfen von Dosen, Glas, Kaugummis und Zigarettenkippen von 50 € auf 100 € angehoben werden. Zudem werden neue Bußgeldrahmen zwischen 50 € und 100 € für Tatbestände wie aggressives Betteln sowie für das Verrichten der Notdurft in Höhe von 100 € vorgeschlagen. Ein weiterer Punkt betrifft den Alkoholkonsum in einem Radius von 20 Metern um Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten sowie um Haltestellen. Auch die Nichtbefolgung der Hausnummerierungspflicht und der Beseitigungspflicht soll mit einem Betrag von 100 € belegt werden können.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Maßnahmen einmalige Erträge in Höhe von 1.000 € zur Folge haben. Der Rat wird gebeten, die 5. Verordnung zur Änderung der OVO sowie die entsprechende Änderung des Verwarnungsgeldkataloges zu beschließen.
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Hauptdokument|20191128131037-0|20191128131038-1|20191128131038-2|20191128131038-3|20191216093740
- 13Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177 Gebiet: Schultenstraße / Scholtwiese I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 19/0388 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 19/0388 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 177 für das Gebiet Schultenstraße / Scholtwiese zur Satzung vorgeschlagen. Das Vorhaben der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG sieht den Abriss eines bestehenden Marktes und die Errichtung eines Neubaus mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.200 Quadratmetern sowie rund 78 Stellplätzen vor. Ziel des Plans ist die Sicherung der wohnortnahen Versorgung im Stadtbezirk Schultendorf.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen berücksichtigt. Die Verwaltung folgt den Anregungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, wonach archäologische Untersuchungen in die Baugenehmigung aufzunehmen sind. Ebenso werden die Forderungen des Kreises Recklingenhausen nach Information bei Bodenkontaminationen sowie die Hinweise der Bezirksregierung Arnsberg zur Berücksichtigung bergbaulicher Verhältnisse umgesetzt. Die Anforderungen der Unteren Wasserbehörde bezüglich eines Entwässerungskonzepts und neuer Rückhalteanlagen sind Bestandteil der Planung.
Den Einwänden der Handwerkskammer Münster und der Industrie und Handelskammer Nord Westfalen, die eine Reduzierung der Verkaufsfläche sowie eine Begrenzung zentrenrelevanter Sortimente forderten, wird nicht gefolgt. Fachgutachten bestätigten die Einzelhandelsverträglichkeit und die Einhaltung der landesplanerischen Vorgaben. Auch die Anregungen eines Anliegers zur Fassadengestaltung sowie die Hinweise der Ruhr Oel GmbH werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht berücksichtigt. Klimarelevante Aspekte wie der Ersatz von Bäumen und die Reduzierung versiegelter Flächen sind im Plan enthalten.
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- 14Einführung einer „Klimatonne“ (Wertstofftonne) in GladbeckZur Vorlage · 19/0426 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0426 des Betriebsausschusses behandelt die geplante Einführung einer Wertstofftonne in Gladbeck. Ziel der Maßnahme ist die gemeinsame Erfassung von Leichtverpackungen sowie stoffgleichen Nichtverpackungen, um den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Verpackungsgesetzes zu entsprechen. Durch die einheitliche Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen sowie entsprechenden Nichtverpackungsabfällen sollen eine Ressourcenschonung und eine CO2-Reduzierung durch höherwertige Verwertung erreicht werden.
Die Verwaltung strebt eine Beteiligung am Gebietsteilungsmodell des Kreises Recklinghausen an. Da das aktuelle Ausschreibungsgebiet NW110 im Jahr 2020 neu ausgeschrieben wird, ist eine wirtschaftliche Umsetzung der Wertstofftonne erst durch die Zusammenlegung der Gebiete NW110 und NW003 möglich. Dies würde einen Start der neuen Sammlung zum 01.01.2022 ermöglichen. Im Rahmen der Umsetzung wird die Übertragung der Sammlung und des Transports der stoffgleichen Nichtverpackungen auf die Stadt Recklinghausen mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angestrebt.
Der Entwurf sieht einen Grundsatzbeschluss zur Einführung der Wertstofftonne vor und erteilt der Verwaltung ein Verhandlungsmandat. Dieses umfasst die Aufnahme von Gesprächen mit den Dualen Systemen, der Stadt Recklinghausen sowie der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht. Laut der Vorlage sind durch dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt oder den Vermögensplan verzeichnet.
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- 15Änderung der AbfallwirtschaftssatzungZur Vorlage · 19/0428 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0428 sieht eine Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist eine Überarbeitung der Tabelle der gefährlichen Abfälle, welche in der Anlage 2 der Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen vorgenommen wurde. Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Anlage 2 ihrer eigenen Abfallwirtschaftssatzung an die aktualisierten Vorgaben des Kreises Recklinghausen anzupassen.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Rat der Stadt Gladbeck ersucht, die beigefügte Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zu beschließen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine Auswirkungen auf den Erfolgs- oder Vermögensplan der Stadt, da keine Veränderungen im Gebührenhaushalt sowie keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss. Die Vorberatung und Empfehlung durch den Betriebsausschuss war für die Sitzung am 25. November 2019 vorgesehen, während die Entscheidung durch den Rat in der Sitzung am 12. Dezember 2019 erfolgen sollte.
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- 16Abfallentsorgungsgebühren 2020; Neufassung der Tarifsatzung AbfallZur Vorlage · 19/0429 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0429 zur Neufassung der Tarifsatzung Abfall sieht für das Jahr 2020 eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren vor. Laut der Gebührenbedarfsberechnung weist die Abfallentsorgung im Vergleich zum Vorjahr einen höheren Gebührenbedarf von 5,76 % auf. Um das Kostendeckungsgebot gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen einzuhalten, ist eine Anpassung der Tarife vorgesehen.
Der Gebührenausgleich sieht vor, den Überschuss aus dem Jahr 2017 in Höhe von 109.827 € zur Gebührenminderung einzusetzen. Gleichzeitig soll ein Drittel der Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2<0xC2>18 in Höhe von 125.106 € ausgeglichen werden. Der nominelle Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahr beträgt 487.066 €, wobei ein erheblicher Teil auf den rechnerischen Gebührenausgleich entfällt. Der originäre Mehrbedarf vor Ausgleich liegt bei 192.783 €.
Die Kalkulation basiert auf prognostizierten Mengen für Restabfall, Sperrmüll und Bioabfall sowie auf der Anzahl der Abfallbehälter. Die Zahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter ist gestiegen, was zu einem höheren Personal- und Maschineneinsatz sowie zu höheren Entsorgungskosten führt. Für die Restabfallbehälter im Bereich von 60 bis 240 Litern wird eine Grundgebühr von 9,18 € festgesetzt. Ein Rabatt von 10 % wird weiterhin für Eigenkompostierer vorgeschlagen. Als Beispiel für die Gebührenänderung wird der 80-Liter-Behälter angeführt, dessen jährliche Kosten von 247,51 € auf 260,49 € steigen würden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2020 zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifsatzung beschließen.
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Hauptdokument|20191115125619-1|20191115125119-0|20191115125148-0|20191115125619-0|20191115125149-3
- 17Änderung der Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 19/0430 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 19/0430 wird eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, die Tarife für die Straßenreinigung ab dem 1. Januar 2020 neu festzusetzen. Auf Basis der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird eine Senkung der Gebührensätze angestrebt. Während die zu deckende Kostensumme im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent gestiegen ist, soll die Verwendung der vorhandenen Gebührenüberdeckung aus der Periode 2018 zur Deckung des Bedarfs genutzt werden. Konkret wird vorgeschlagen, den Tarif für Straßen außerhalb der Innenstadt auf 3,44 Euro pro laufendem Frontmeter zu senken und den Tarif für den Innenstadtbereich auf 7,99 Euro pro Frontmeter und Reinigung festzulegen.
Zudem ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses vorgesehen. Durch neue Widmungen im öffentlichen Verkehr werden Teile der Otto-Wels-Straße sowie die Straße Am Roten Turm in das Verzeichnis aufgenommen. Für die Otto-Wels-Straße wird die Reinigung der Fahrbahnen einmal wöchentlich durch die Stadt sowie die Winterwartung festgelegt, während die Reinigung der Gehwege den Grundstückseigentümern übertragen wird. Für die verkehrsberuhigten Bereiche der Otto-Wels-Straße und der Straße Am Roten Turm wird die Reinigung der Gehwege, Fahrbahnen und des Straßenbegleitüns einschließlich Winterwartung den Grundstückseigentümern übertragen. Die betroffenen Anwohner sollen über die Reinigungspflicht informiert werden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung billigen.
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Hauptdokument|20191115130315-0|20191115130328-0|20191115130315-1|20191115130334-0|20191115130315-2|20191115130316-3
- 18Friedhofsgebühren 2020; Änderung der Gebührensatzung FriedhöfeZur Vorlage · 19/0431 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0431 befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 sowie der Änderung der entsprechenden Gebührensatzung. Grundlage der Vorlage ist ein Strukturwandel im Bestattungswesen, der durch einen steigenden Anteil an Urbeisetzungen und sinkende Bestattungszahlen gekennzeichnet ist. Während die Zahl der Bestattungen im betrachteten Zeitraum rückläufig war, hat sich der Anteil der Urnenbeisetzungen seit 2010 mehr als verdoppelt.
Der Gebührenbedarf für das Jahr 2020 beläuft sich auf 2.601.134 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 6,22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich sollen Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 ausgeglichen werden, wofür im Jahr 2020 ein Betrag von 126.443 Euro vorgesehen ist. In der Gesamtkalkulation ergibt sich dadurch ein gegenüber dem Vorjahr um 10,09 Prozent höherer Gebührenbedarf.
Die Kalkulation für das Jahr 2020 basiert auf einem Szenario von 700 Bestattungen, wobei 60 Prozent als Urnengräber angenommen werden. Die Vorlage enthält detaillierte Tarife für verschiedene Leistungen, darunter Grabbereitung, Grabüberlassung und die Nutzung der Trauerhallen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Bestattungswesen billigt und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe beschließt.
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Hauptdokument|20191115131007-4|20191115131007-5|20191115130949-0|20191115131005-0|20191115131006-1|20191115131006-2|20191115131006-3
- 19Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2020Zur Vorlage · 19/0436 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0436 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Haushaltssatzung 2020 der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist die Feststellung, ob im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung eingegangen sind.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Einwohner oder Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 sowie die dazugehörigen Anlagen liegen im Zeitraum vom 14. Oktober 2019 bis zum 11. Dezember 2019 zur Einsichtnahme aus.
Das Amt für kommunale Finanzen stellt in der Vorlage fest, dass innerhalb der Einwendungsfrist, welche am 14. Oktober 2019 begann, keine Einwendungen eingegangen sind. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 20.aWirtschaftsplan 2020 - ZBGnicht öffentlich
- 20.bBeratung der Haushaltssatzung 2020 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 19/0437 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0437 des Rats befasst sich mit der Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Gladbeck. Der Entwurf, der vom Stadtkämmerer erstellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, umfasst neben der Haushaltssatzung den Haushaltsplan mit Ergebnisplan, Finanzplan, den produktorientierten Teilplänen sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans und die nach der Kommunalhaushaltsverordnung vorgeschriebenen Anlagen.
Der Entwurf wurde bereits im Oktober 2019 dem Rat vorgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach der Einbringung des Entwurfs üblicherweise Anpassungen der Haushaltsansätze erfolgen, die in Form eines Änderungsverzeichnisses nachgereicht werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 80 GO NRW ab dem 14. Oktober 2019 im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet. Der Industrie- und Handelskammer (Vestische Gruppe) wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, wobei bislang keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2020 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der im Beratungsprozess entstehenden Änderungen zu verabschieden. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist der Haushalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster zuzuführen.
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- 20.b.1Beratung der Haushaltssatzung 2020 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 19/0464 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0464 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung 2020 sowie der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans. Die Vorlage enthält ein Änderungsverzeichnis zum Haushaltsentwurf, das die Entwicklungen seit der ursprünglichen Aufstellung berücksichtigt.
Im Ergebnisplan werden für das Haushaltsjahr 2020 sowie für die Jahre 2021 bis 2023 Ergebnisverbesserungen ausgewiesen. Durch diese Anpassungen wird ein Haushaltsausgleich für alle Planjahre dargestellt, was die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2020 sicherstellt. Ein wesentlicher Faktor für die finanzielle Situation ist die Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz, deren Freigabe durch die Bezirksregierung Münster an die Verabschiedung eines ausgeglichenen Haushalts gebunden ist.
Die finanziellen Verbesserungen resultieren primär aus geringeren Umlagen an den Kreis Recklinghausen, etwa durch eine reduzierte LWL-Umlage, sowie aus geringeren Aufwendungen im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. Zudem steigen die Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Dem gegenüber stehen geringere Erträge aus der SGB II-Leistungsbeteiligung sowie veränderte Veranschlagungen für die IT-Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes.
Im investiven Finanzplan sind deutliche Steigerungen der Investitionsansätze vorgesehen. Diese betreffen insbesondere den Brandschutz, den Schulausbau sowie das Kita-Sofortprogramm. Die entsprechenden Ermächtigungen stehen unter dem Vorbehalt notwendiger Maßnahmebeschlüsse gemäß der Hauptsatzung.
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Hauptdokument|20191204160637|20191209140225|20191206101336|20191206101345|20191206101349|20191206101356|20191206101402
- 20.b.2Beratung der Haushaltssatzung 2020 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 19/0472 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 19/0472 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung 2020 sowie der dazugehörigen Anlagen. Die Vorlage enthält ein ergänzendes Gesamtänderungsverzeichnis, welches die Entwicklungen seit der ursprünglichen Aufstellung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2020 dokumentiert. Zudem werden darin die Änderungen berücksichtigt, die aus dem Beratungsergebnis des Haupt- und Finanzausschusses vom 9. Dezember 2019 hervorgegangen sind.
Die finanziellen Auswirkungen der vorliegenden Änderungen sind im beigefügten Gesamtänderungsverzeichnis aufgeführt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Haushaltssatzung 2020 einschließlich des Haushaltsplans, der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans sowie der Anlagen zum Haushaltsplan beschließt. Dabei sollen die Änderungen berücksichtigt werden, die sich aus dem beigefügten Verzeichnis und den vorangegangenen Beratungen ergeben. Klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 21Stellenplan 2020Zur Vorlage · 19/0393 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0393 zum Stellenplan 2020 der Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl der Verwaltung um 60,62 Vollzeitäquivalente (VzÄ) auf insgesamt 942,22 VzÄ vor. Dieser Zuwachs von 55,0 VzÄ ergibt sich primär aus gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Feuerwehr, Grundsicherung, Kinderbetreuung und soziale Dienste sowie weiteren Fachbereichen. Durch Stellenumwandlungen und die Einrichtung neuer Stellen entsteht ein struktureller finanzieller Mehraufwand von 4.157.760 Euro, der sich nach Abzug von Refinanzierungsanteilen in Höhe von 1.320.110 Euro auf rund 2.837.650 Euro reduziert.
Im Amt für Jugend und Familie ist eine Aufstockung für den Allgemeinen Sozialen Dienst und den Pflegekinderdienst sowie die Einrichtung einer Sachgebietsleitung vorgesehen. Für drei neue Container-Kitas zum Kindergartenjahr 2020/2021 werden 20,0 Planstellen benötigt, während 11,0 Planstellen für besondere Förderbedarfe mit einer Refinanzierung von 100 Prozent geplant sind. Weitere Anpassungen betreffen das Amt für Integration und Sport, das Amt für Immobilienwirtschaft sowie das Amt für Bauen, Planen, Umwelt. Das Ingenieuramt schlägt eine Erhöhung für die Bereiche nachhaltige Mobilität und Brückenbau vor.
Der Entwurf umfasst zudem die Einrichtung von Stellen für Aufstiegsbeamte sowie eine Höherausweisung im Kulturamt. Während die Einrichtung einer Stelle für einen Hauswart dem Vorschlag des Personalrates entsprechend vorgesehen ist, wird eine weitere Aufstockung im Bereich der sozialpädagogischen Betreuung von Flüchtlingen aufgrund rückläufiger Zahlen nicht befürwortet. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2020 gemäß dem beigefügten Tabellenwerk vor.
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- 22Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 23Mitteilungen des Bürgermeisters
- 24Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 25Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 26Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 10.10.2019nicht öffentlich
- 27Jahresabschluss 2018 ZBGnicht öffentlich
- 27.aEntlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2018nicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich