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Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177 Gebiet: Schultenstraße / Scholtwiese I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

19/0388 04.11.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0388 betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177 für das Gebiet Schultenstraße / Scholtwiese in Gladbeck. Ziel des Vorhabens der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG ist die Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück des bestehenden Marktes an der Schultenstraße 10. Der geplante Neubau soll eine Verkaufsfläche von etwa 1.200 Quadratmetern umfassen, die bisherige Fläche von 800 Quadratmetern ersetzen und eine optimierte Stellplatzanlage mit rund 78 Plätzen beinhalten. Das Projekt sieht zudem die Nutzung von Photovoltaik zur Energiegewinnung vor.

Da für das Gebiet derzeit kein Bebauungsplan existiert, soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden. Ein Einzelhandels-Gutachten hat die Vereinbarkeit mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt bestätigt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, um die Fläche von einer Wohnbaufläche in eine Handelsfläche umzuwandeln.

Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Anregungen von Behörden berücksichtigt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wies auf mögliche archäologische Funde der historischen Hofstelle „Schulte Rebbelmund“ hin. Die Verwaltung hat den Bebauungsplan dahingehend ergänzt, dass Baumaßnahmen zwingend mit der LWL-Archäologie abzustimmen sind. Zudem wurden Hinweise des Kreises Recklinghausen zur Information bei Bodenkontaminationen sowie zur Entwässerung des Plangebietes in die Planung einbezogen. Der nächste Schritt sieht die Vorlage des Bebauungsplans als Satzung durch den Rat vor.

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