Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 19/0455 eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied für den Ausschuss zu wählen.
Gemäß der vorliegenden Vorlage soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen werden. Durch diese personelle Veränderung ändert sich die Zusammensetzung des Gremiums in der Gruppe der ordentlichen Mitglieder aus Ratsmitgliedern von bisher fünf auf vier Personen, während die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus sachkundigen Bürgern auf vier steigt. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder aus den Ratsfraktionen bleibt bei sieben, und die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder aus sachkundigen Bürgern verbleibt bei zwei.
Die Vorlage stützt sich auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des SGB XIII und des AG-KJHG, welche den Prozess der Nachwahl bei vorzeitigem Ausscheiden von Mitgliedern regeln. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung erfüllt die nominierte Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl.
Für die vorgeschlagene Änderung der Ausschussbesetzung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des neuen ordentlichen Mitglieds sowie die Festlegung der neuen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses vor.
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