Jahresabschluss 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0438 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2018. Der Entwurf umfasst die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die entsprechenden Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist der Entwurf dem Rat zur Prüfung vorzulegen, welcher diesen anschließend an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2018 weist einen Überschuss von 0,5 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt unter dem geplanten Jahresüberschuss von 0,<0xE2><0x80><0xAF>07 Millionen Euro, stellt jedoch eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahresdefizit von 5,0 Millionen Euro dar. Wesentliche Faktoren für die Entwicklung waren im Personaletat Mehraufwendungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro, die primär auf erhöhte Zuführungen zu Pensions-, Beihilfe-, Urlaubs- und Überstundenrückstellungen zurückzuführen sind. Demgegenüber standen Ertragsverbesserungen von rund 5,7 Millionen Euro, welche maßgeblich durch höhere Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 4,0 Millionen Euro sowie Erstattungen des kommunalen Finanzierungsanteils an der Vestischen Arbeit in Höhe von 0,6 Millionen Euro zustande kamen.
Durch den Jahresüberschuss verringerte sich die bilanzielle Überschuldung auf 124,9 Millionen Euro. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Stadt als Stärkungspaktkommune ab dem Jahr 2018 keine weiteren Haushaltsdefizite mehr erwirtschaften darf und die Überschuldung mittelfristig durch Haushaltsüberschüsse zurückzuführen ist.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191129090026-11
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2020 18.11.2019
- Beratung der Haushaltssatzung 2020 einschließlich Anlagen 18.11.2019
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2a und 2b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019 18.11.2019
- Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen - 21.11.2019
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2019 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 020701 (Brandschutz) Unterhaltung von Fahrzeugen 21.11.2019
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck I. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000 in der Fassung der Änderung vom 05.04.2017 II. Änderung des Verwarnungsgeldkataloges in der Fassung vom 09.05.2018 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck hier: Erhöhung der Buß-/Verwarnungsgeldsätze 21.11.2019