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Beschlussvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2a und 2b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019

19/0439 18.11.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 19/0439 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019.

Gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind derartige Ausgaben, die die Grenze der Erheblichkeit nicht überschreiten, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Vorlage umfasst die Zusammenstellung der entsprechenden Listen 2a und 2b.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen. Eine klimarelevante Auswirkung der Vorlage ist nicht ersichtlich. Die Zuständigkeit für die Vorberatung und Empfehlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss, während die Entscheidung im Rat erfolgt.

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