Beratung der Haushaltssatzung 2020 einschließlich Anlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0437 des Rats befasst sich mit der Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Gladbeck. Der Entwurf, der vom Stadtkämmerer erstellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, umfasst neben der Haushaltssatzung den Haushaltsplan mit Ergebnisplan, Finanzplan, den produktorientierten Teilplänen sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans und die nach der Kommunalhaushaltsverordnung vorgeschriebenen Anlagen.
Der Entwurf wurde bereits im Oktober 2019 dem Rat vorgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach der Einbringung des Entwurfs üblicherweise Anpassungen der Haushaltsansätze erfolgen, die in Form eines Änderungsverzeichnisses nachgereicht werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 80 GO NRW ab dem 14. Oktober 2019 im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet. Der Industrie- und Handelskammer (Vestische Gruppe) wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, wobei bislang keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2020 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der im Beratungsprozess entstehenden Änderungen zu verabschieden. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist der Haushalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster zuzuführen.
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Dokumente
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