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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2020; Neufassung der Tarifsatzung Abfall

19/0429 15.11.2019 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0429 zur Neufassung der Tarifsatzung Abfall sieht für das Jahr 2020 eine Anpassung der Abfallentsorgungsgebühren vor. Laut der Gebührenbedarfsberechnung weist die Abfallentsorgung im Vergleich zum Vorjahr einen höheren Gebührenbedarf von 5,76 % auf. Um das Kostendeckungsgebot gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen einzuhalten, ist eine Anpassung der Tarife vorgesehen.

Der Gebührenausgleich sieht vor, den Überschuss aus dem Jahr 2017 in Höhe von 109.827 € zur Gebührenminderung einzusetzen. Gleichzeitig soll ein Drittel der Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2<0xC2>18 in Höhe von 125.106 € ausgeglichen werden. Der nominelle Mehrbedarf gegenüber dem Vorjahr beträgt 487.066 €, wobei ein erheblicher Teil auf den rechnerischen Gebührenausgleich entfällt. Der originäre Mehrbedarf vor Ausgleich liegt bei 192.783 €.

Die Kalkulation basiert auf prognostizierten Mengen für Restabfall, Sperrmüll und Bioabfall sowie auf der Anzahl der Abfallbehälter. Die Zahl der gebührenfreien Bioabfallbehälter ist gestiegen, was zu einem höheren Personal- und Maschineneinsatz sowie zu höheren Entsorgungskosten führt. Für die Restabfallbehälter im Bereich von 60 bis 240 Litern wird eine Grundgebühr von 9,18 € festgesetzt. Ein Rabatt von 10 % wird weiterhin für Eigenkompostierer vorgeschlagen. Als Beispiel für die Gebührenänderung wird der 80-Liter-Behälter angeführt, dessen jährliche Kosten von 247,51 € auf 260,49 € steigen würden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung 2020 zur Kenntnis nehmen und die neue Tarifsatzung beschließen.

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