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Beschlussvorlage

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2019 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 011402 (Städtische Versicherungsangelegenheiten) Sonstige ordentliche Aufwendungen

19/0445 21.11.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0445 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019, die im Produkt 011402 für städtische Versicherungsangelegenheiten anfallen.

Hintergrund der Entscheidung ist ein gestiegener Bedarf bei den gesetzlichen Ausgaben an die Unfallkasse. Aufgrund erhöhter Unfallzahlen haben sich die Versicherungsbeiträge um 120.000,00 Euro erhöht. Die Mittel werden benötigt, um die Zahlung des Beitrags für das vierte Quartal in Höhe von 217.687,48 Euro sicherzustellen. Da die Unfallkasse den Betrag im Rahmen eines Lastschriftverfahrens zum 15. November 2019 einzieht, konnte die Entscheidung nicht bis zur regulären Ratssitzung im Dezember abgewartet werden. Da in den anderen Ämtern des zuständigen Dezernats keine Deckungsmittel zur Verfügung standen, wurde die Dringlichkeitsentscheidung bereits am 31. Oktober 2019 getroffen.

Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Einbuchung der Mittel in Höhe von 120.000,00 Euro soll auf der entsprechenden Buchungsstelle erfolgen. Zur Deckung des Bedarfs werden Mittel aus der Kredit- und Rücklagenbewirtschaftung sowie Zinsen sonstiger öffentlicher Sonderrechnungen eingesetzt.

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