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Beschlussvorlage

Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung

19/0430 15.11.2019 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 19/0430 wird eine Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Gladbeck vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, die Tarife für die Straßenreinigung ab dem 1. Januar 2020 neu festzusetzen. Auf Basis der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird eine Senkung der Gebührensätze angestrebt. Während die zu deckende Kostensumme im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent gestiegen ist, soll die Verwendung der vorhandenen Gebührenüberdeckung aus der Periode 2018 zur Deckung des Bedarfs genutzt werden. Konkret wird vorgeschlagen, den Tarif für Straßen außerhalb der Innenstadt auf 3,44 Euro pro laufendem Frontmeter zu senken und den Tarif für den Innenstadtbereich auf 7,99 Euro pro Frontmeter und Reinigung festzulegen.

Zudem ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses vorgesehen. Durch neue Widmungen im öffentlichen Verkehr werden Teile der Otto-Wels-Straße sowie die Straße Am Roten Turm in das Verzeichnis aufgenommen. Für die Otto-Wels-Straße wird die Reinigung der Fahrbahnen einmal wöchentlich durch die Stadt sowie die Winterwartung festgelegt, während die Reinigung der Gehwege den Grundstückseigentümern übertragen wird. Für die verkehrsberuhigten Bereiche der Otto-Wels-Straße und der Straße Am Roten Turm wird die Reinigung der Gehwege, Fahrbahnen und des Straßenbegleitüns einschließlich Winterwartung den Grundstückseigentümern übertragen. Die betroffenen Anwohner sollen über die Reinigungspflicht informiert werden. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Änderung der Satzung billigen.

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