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Beschlussvorlage

Beratung der Haushaltssatzung 2020 einschließlich Anlagen

19/0464 03.12.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0464 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung 2020 sowie der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans. Die Vorlage enthält ein Änderungsverzeichnis zum Haushaltsentwurf, das die Entwicklungen seit der ursprünglichen Aufstellung berücksichtigt.

Im Ergebnisplan werden für das Haushaltsjahr 2020 sowie für die Jahre 2021 bis 2023 Ergebnisverbesserungen ausgewiesen. Durch diese Anpassungen wird ein Haushaltsausgleich für alle Planjahre dargestellt, was die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2020 sicherstellt. Ein wesentlicher Faktor für die finanzielle Situation ist die Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz, deren Freigabe durch die Bezirksregierung Münster an die Verabschiedung eines ausgeglichenen Haushalts gebunden ist.

Die finanziellen Verbesserungen resultieren primär aus geringeren Umlagen an den Kreis Recklinghausen, etwa durch eine reduzierte LWL-Umlage, sowie aus geringeren Aufwendungen im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. Zudem steigen die Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Dem gegenüber stehen geringere Erträge aus der SGB II-Leistungsbeteiligung sowie veränderte Veranschlagungen für die IT-Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes.

Im investiven Finanzplan sind deutliche Steigerungen der Investitionsansätze vorgesehen. Diese betreffen insbesondere den Brandschutz, den Schulausbau sowie das Kita-Sofortprogramm. Die entsprechenden Ermächtigungen stehen unter dem Vorbehalt notwendiger Maßnahmebeschlüsse gemäß der Hauptsatzung.

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