Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck I. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000 in der Fassung der Änderung vom 05.04.2017 II. Änderung des Verwarnungsgeldkataloges in der Fassung vom 09.05.2018 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck hier: Erhöhung der Buß-/Verwarnungsgeldsätze
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0453 sieht eine Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck sowie eine Anpassung des Verwarnungsgeldkataloges vor. Ziel der Vorlage ist die Festlegung klarer Verhaltensregeln und die Anpassung der Bußgeldrahmen.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen sollen die Sätze für das Wegwerfen von Dosen, Glas, Kaugummis und Zigarettenkippen von 50 € auf 100 € angehoben werden. Zudem werden neue Bußgeldrahmen zwischen 50 € und 100 € für Tatbestände wie aggressives Betteln sowie für das Verrichten der Notdurft in Höhe von 100 € vorgeschlagen. Ein weiterer Punkt betrifft den Alkoholkonsum in einem Radius von 20 Metern um Einrichtungen wie Schulen oder Kindertagesstätten sowie um Haltestellen. Auch die Nichtbefolgung der Hausnummerierungspflicht und der Beseitigungspflicht soll mit einem Betrag von 100 € belegt werden können.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Maßnahmen einmalige Erträge in Höhe von 1.000 € zur Folge haben. Der Rat wird gebeten, die 5. Verordnung zur Änderung der OVO sowie die entsprechende Änderung des Verwarnungsgeldkataloges zu beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191128131037-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191128131038-1
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