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Beschlussvorlage

Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck I. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000 in der Fassung der Änderung vom 05.04.2017 II. Änderung des Verwarnungsgeldkataloges in der Fassung vom 09.05.2018 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck hier: Erhöhung der Buß-/Verwarnungsgeldsätze

19/0453 21.11.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage für den Rat vorgelegt, die Änderungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Gladbeck vorsieht. Gegenstand der Vorlage ist sowohl die Anpassung der Verordnung selbst als auch die Erhöhung der Sätze im Verwarnungsgeldkatalog.

Die Verwaltung begründet die Änderungen mit der Notwendigkeit, auf veränderte Lebensverhältnisse und zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der Regelung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum sowie der Bekämpfung von Verschmutzungen im Stadtgebiet. Durch die Neugestaltung soll ein kombinierter Buß- und Verwarnungsgeldkatalog geschaffen werden, da Verwarnungsgelder gesetzlich auf maximal 55 Euro begrenzt sind, neue Bußgeldfestsetzungen jedoch höhere Beträge vorsehen.

Konkret sieht der Entwurf vor, die Geldbußen für das Wegwerfen von Zigarettenkippen, Kaugummis sowie Dosen und Glas von bisher 50 Euro auf 100 Euro anzuheben. Zudem sollen neue Tatbestände mit Bußgeldrahmen zwischen 50 und 100 Euro eingeführt werden. Dies betrifft unter anderem das Lagern von Personen mit Störung der Allgemeinheit, den Alkoholkonsum in einem Radius von 20 Metern um Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten sowie an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch aggressives Betteln und das Verrichten der Notdurft außerhalb vorgesehener Toiletten werden durch die Neuregelung adressiert. Die Verwaltung führt an, dass diese Maßnahmen der Wahrung des Stadtbildes und der öffentlichen Ordnung dienen sollen.

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