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Beschlussvorlage

Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahme 14.3 im Haushaltsjahr 2019

19/0463 27.11.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0463 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Umsetzung einer Maßnahme des Haushaltssanierungsplans 2019. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Zweckverband Gebietsbereinigung (ZBG) im Jahr 2019 eine Gewinnabführung in Höhe von 350.000 Euro an den städtischen Haushalt leistet. Da im Jahresabschluss 2018 jedoch aufgrund von Fehlbeträgen in der Abfallentsorgung und im Fettabbau kein Überschuss erwirtschaftet wurde, ist eine direkte Abführung aus dem Jahresergebnis nicht möglich.

Um die Vorgaben des Stärkungspaktes sowie die Anforderungen der Bezirksregierung Münster zu erfüllen, sieht das vorgeschlagene Verfahren einen Rückgriff auf das Eigenkapital des ZBG vor. Dabei sollen 350.000 Euro aus dem Eigenkapital des Verbandes an den städtischen Haushalt ausgeschüttet werden, was als ertragswirksame Einnahme für die Stadt verbucht wird. Im Gegenzug soll die Stadt Gladbeck zeitgleich eine Kapitaleinlage in gleicher Höhe an den ZBG leisten. Durch diesen Vorgang wird die stille Reserve des Verbandes in der städtischen Bilanz reduziert, während der Beteiligungsbuchwert der Stadt steigt. Das Eigenkapital des ZBG bleibt durch die gleichzeitige Einlage unverändert.

Die Verwaltung beantragt die Zustimmung des Rates zur außerplanmäßigen investiven Auszahlung von 350.000 Euro. Die Deckung der Mittel soll über vorhandene Haushaltsmittel im Bereich der investiven Maßnahmen erfolgen. Das Vorhaben wurde bereits mit der Betriebsleitung des ZBG sowie dem zuständigen Betriebsausschuss abgestimmt.

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