Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0428 sieht eine Änderung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Gladbeck vor. Hintergrund der geplanten Anpassung ist eine Überarbeitung der Tabelle der gefährlichen Abfälle, welche in der Anlage 2 der Satzung über die Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen vorgenommen wurde. Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Anlage 2 ihrer eigenen Abfallwirtschaftssatzung an die aktualisierten Vorgaben des Kreises Recklinghausen anzupassen.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird der Rat der Stadt Gladbeck ersucht, die beigefügte Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zu beschließen. Laut den Angaben in der Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine Auswirkungen auf den Erfolgs- oder Vermögensplan der Stadt, da keine Veränderungen im Gebührenhaushalt sowie keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss. Die Vorberatung und Empfehlung durch den Betriebsausschuss war für die Sitzung am 25. November 2019 vorgesehen, während die Entscheidung durch den Rat in der Sitzung am 12. Dezember 2019 erfolgen sollte.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 191511100428
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191115124653-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191115124701-0