Entwässerungsgebührensätze 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0378 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2020 vor. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ beläuft sich nach Abzug der Erlöse und des Stadteigenanteils auf insgesamt 15,4 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 0,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Wesentliche Kostenfaktoren sind die erhöhten Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie eine geringfügige Kostensteigerung bei den kalkulatorischen Abschreibungen. Ein Teil des Kostenanstiegs wird durch Überschüsse aus dem Jahr 2018 sowie durch gesunkene kalkulatorische Zinsen ausgeglichen.
Aufgrund der Veränderungen bei den Kosten und den Gebührenmaßstäben ist eine Änderung der Tarife vorgesehen. Die Schmutzwassergebühr soll sich um 13 Cent pro Kubikmeter von bisher 2,56 Euro auf 2,69 Euro erhöhen. Grund hierfür ist unter anderem eine geringere Frischwasserbezugsmenge. Die Niederschlagswassergebühr soll um 2 Cent pro Quadratmeter befestigter Fläche von bisher 1,02 Euro auf 1,04 Euro steigen. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen auf 80,19 Euro festgesetzt. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des Kostendeckungsgebots nach dem Kommunalabgabengesetz. Der Rat soll die Gebührenberechnungen sowie die neue Gebührensatzung beschließen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20191022141913
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20191022141919
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20191022141923
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- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20191022141932-1
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20191022141933-2
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20191022141933-3