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Beschlussvorlage

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2020

19/0436 18.11.2019 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0436 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Haushaltssatzung 2020 der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist die Feststellung, ob im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung eingegangen sind.

Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Einwohner oder Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 sowie die dazugehörigen Anlagen liegen im Zeitraum vom 14. Oktober 2019 bis zum 11. Dezember 2019 zur Einsichtnahme aus.

Das Amt für kommunale Finanzen stellt in der Vorlage fest, dass innerhalb der Einwendungsfrist, welche am 14. Oktober 2019 begann, keine Einwendungen eingegangen sind. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.

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