Gladbeck Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2020; Änderung der Gebührensatzung Friedhöfe

19/0431 15.11.2019 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0431 befasst sich mit der Anpassung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2020 sowie der Änderung der entsprechenden Gebührensatzung. Grundlage der Vorlage ist ein Strukturwandel im Bestattungswesen, der durch einen steigenden Anteil an Urbeisetzungen und sinkende Bestattungszahlen gekennzeichnet ist. Während die Zahl der Bestattungen im betrachteten Zeitraum rückläufig war, hat sich der Anteil der Urnenbeisetzungen seit 2010 mehr als verdoppelt.

Der Gebührenbedarf für das Jahr 2020 beläuft sich auf 2.601.134 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 6,22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zusätzlich sollen Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 ausgeglichen werden, wofür im Jahr 2020 ein Betrag von 126.443 Euro vorgesehen ist. In der Gesamtkalkulation ergibt sich dadurch ein gegenüber dem Vorjahr um 10,09 Prozent höherer Gebührenbedarf.

Die Kalkulation für das Jahr 2020 basiert auf einem Szenario von 700 Bestattungen, wobei 60 Prozent als Urnengräber angenommen werden. Die Vorlage enthält detaillierte Tarife für verschiedene Leistungen, darunter Grabbereitung, Grabüberlassung und die Nutzung der Trauerhallen. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Bestattungswesen billigt und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe beschließt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente